Drogenhandel Strafe

Drogenhandel Strafe

Welche Strafe droht bei Drogenhandel? Wie ist das Strafmaß für Drogenhandel? Für Drogenhandel Strafe ist das Strafmaß aus dem Strafenkatalog des BtMG anzuwenden. Der Strafrahmen liegt bei mindestens Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Innerhalb dieses Strafrahmens bestimmt das Gericht die Strafe im konkreten Fall unter Gesamtwürdigung aller Umstände.

Wichtig: Der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gilt nur für den einfachsten Verstoß nach § 29 I BtMG. In besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei mindestens einem Jahr nach § 29 III BtMG.


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Strafrahmen Drogenhandel

Der praktisch wichtigste Fall ist die Strafe für Drogenhandel in nicht geringer Menge. Ist die nicht geringe Menge erreicht, beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren.

Die relevantesten Fälle sind folgende:

Die Strafe wird innerhalb des Strafrahmens unter Gesamtwürdigung aller Umstände. Das ist bei der Strafe Drogenhandel insbesondere: Art (Gefährlichkeit) und Menge des Betäubungsmittels. Die Strafe für Drogenhandel mit Kokain, Methamphetamin und Heroin ist grundsätzlich relativ schwer. Der BGH hat vor Kurzem wieder bestätigt, dass es sich bei Amphetamin nicht um eine harte Droge handelt, sondern eine Droge mittlerer Gefährlichkeit handelt.

In Fällen härterer Drogen sollten Sie sich dringend sofort von einem Strafverteidiger für BtM beraten lassen.

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Was wird als Drogenhandel bestraft?

Drogenhandel ist im BtMG als Handeltreiben bestraft. Das ist definiert als jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Die Reichweite ist nicht zu unterschätzen. Schon kleinste Teilakte verwirklichen die Strafe Drogenhandel.

Drogenhandel Strafe

Die Absicht, Gewinn zu erziele, ist nicht notwendig. Es kommt auch nicht darauf an, ob tatsächlich ein Geschäft zustande gekommen ist. Schon das verbindliche, ernsthafte Angebot von Betäubungsmitteln an einen möglichen Abnehmer wird als vollendeter Drogenhandel bestraft. Es ist nicht maßgeblich, ob das Geschäft tatsächlich durchgeführt wird. Es kann sogar als vollendeter Drogenhandel bestraft werden, wenn das Geschäft vom Käufer nicht angenommen wird. Es ist auch nicht erheblich, ob die Betäubungsmittel tatsächlich im Besitz waren oder eine Zusage des Lieferanten vorlag.

Danach ist Handeltreiben i.S.d. § 29 I 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner BtMG, § 29 Rn 242, 319f., 327; Weber BtMG, 2. Aufl., § 29 Rn 157, 159, 304).[…] Das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus.

BGH, Beschluß vom 7. 7. 2006 – 2 StR 184/06 (LG Bonn)

Unter Umständen reicht schon der Umgang mit Geld aus, das aus dem Verkauf erzielt wird, um die Strafe Drogenhandel zu verwirklichen.

Wenn Bezug zu Drogenhandel hergestellt wird, kann schon als Handeltreiben bestraft werden:

  • Einfuhr, Ausfuhr, Fahrten
  • Besitz, Lagerung für andere
  • Transport oder Entgegennahme von Geld
  • Aufforderungen an den Käufer
  • Anbau

In diesen Fällen ist eine Strafe Drogenhandel durchaus möglich und eine bestmögliche Verteidigung sehr empfehlenswert.

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100 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • …..Antowort……
    29. November 2023 17:54

    Bei eine jungen Mann wurden 30gram Gras gefunden und der hat gesagt das der bei mir gekauft hat und Chatläufe gibt und es gab eine Hausdurchsuchung bei mir nix gefunden nur eine Kugel von der waffe was kommt auf mich zu

    Antworten
  • Hallo, mir wurde Heroinhandel vorgeworfen und es wurde nichts beschlagnahmt. Die Polizei hat mein Handy, 250 Euro und Pfefferspray mitgenommen. Ich weiß nicht, ob es Zeugen gab oder ob ich fotografiert wurde. Was soll ich tun? Ich bin 17 Jahre alt. Vielen Dank.

    Antworten
  • Anabel Anna
    6. August 2023 6:19

    Hallo zusammen, ich möchte diesem mächtigen Mann danken, der alles getan hat, um sicherzustellen, dass mein Mann zu mir zurückkommt. Mein Mann hat mir vor drei Monaten gesagt, dass er keine Gefühle mehr für mich hat und sich mit jemand anderem trifft. Mir war das Herz gebrochen Weil er sein gesamtes Hab und Gut parkte und mich und meine Kinder für jemand anderen zurückließ, hatte ich Schmerzen und bin auf diesen mächtigen Mann namens Mutaba gestoßen. Er hat einen Liebeszauber gewirkt, und mein Mann, der mich verlassen hat, ist zu mir zurückgekehrt. Vielen Dank für Ihre Hilfe Sir, wenn Sie seine Hilfe benötigen, senden Sie ihm noch heute eine E-Mail an greatmutaba@gmail.com ……

    Antworten
  • Wenn ein Minderjähriger einem anderen Minderjährigen 0,5g Gras anbietet und erwischt wird, welche Strafe droht und was sollte man am besten sagen?

    Antworten
  • Zu Fuß (mit Fahrrad, dieses jedoch geschoben) mit 0,6gr Amphatemin von mind 10%iger Amphatemin Base erwischt worden, keine vorherigen Eintragungen wegen BTM Verstößen etc – Strafbefehl von insgesamt über 1600€ gerechtfertigt? Am besten ab zum Anwalt, oder?

    Antworten
  • Guten Abend Herr Grubwinkler,

    vorbestraft wegen Handeltreibens. Reicht das bei einer Fahrzeugkontrolle aus, um einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen, was eine eventuelle Uk oder Blutentnahme zur Folge haben könnte- obwohl der Konsum verneint und keine weiteren Anhaltspunkte für das Fahren des Fahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss bestehen?
    vielen dank

    MfG

    Antworten
  • Hallo Herr Grubwinkler,
    Ich bin mehrfach vorbestraft wegen Btmg, arbeitslos 33Jahre und wohne noch bei meinen Eltern. Ich wurde vor 1er Woche mit 105g Haschisch und 15g Gras erwischt und 10000€ bei einer Hausdurchsuchung. Was kann mich erwarten? Vielen Dank

    Antworten
  • Moin, bei einem Freund war vor einer Woche eine Razzia im Keller wurden 50 gr kokain gefunden an der höchstwahrscheinlich meine DNA gefunden wird.
    Meine dna is leider bereits gespeichert,
    Wird die DNA an der Verpackung nur auf den Keller Besitzer geprüft oder allgemein auf jeden
    Und wenn ja muss ich eine neue Anklage befürchten obwohl es bei ihm gefunden wurde und er es auch nicht abstreitet das es seins ist ?
    MfG

    Antworten
    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht
      1. Februar 2023 8:35

      Wenn er es eh zugibt, ist hier eher nicht damit zu rechnen, dass überhaupt ein DNA Gutachten erstellt wird.

      Antworten
  • Guten Tag , ich wurde von der Polizei angeschrieben da ein ex Kollege behauptet hat das ich ihn 2 Gramm koks vor cirka 1,5 Jahren verkauft habe dem ist nicht so ! Was könnte mich schlimmsten falls erwarten ?

    Antworten
  • Hallo, habe 20 Gramm im darknet bestellt, der Verkäufer wurde erwischt und es würde mein Name auf einer Liste entdeckt.
    Was droht mir ?
    Wohne im Saarland.

    Antworten
  • Hallo ich hatte heute eine Hausdurchsuchung, bei mir wurde 2 Pflanzen gefunden ca. 1,50 cm Groß mit Lampe und Lüfter Heizkörper, 7 Gramm Cannabis, Bong, Feinwaage und Tüten gefunden, zumal wird mir von jemanden, den Sie erwischt haben „vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäumungsmitteln in 56 Fällen a 30 Gramm Cannabis zum Grammpreis von 10 Euro mit einem THC Gehalt von 10% vorgeworfen.

    Was kann ich tun? Die Angaben stimmen so nicht und Handel habe ich auch keinen Betrieben.

    Ich bitte um Hife!

    Antworten
  • Hallo Herr Grubwinkler.
    Bei hausdurchsuchung ( weil jem. geplaudert hat ) wurden 1,5 kg marihuana, 1 kg crystal und 11.000 Euro Bargeld gefunden. Saß vorher schon 3 mal wg handel btm in nicht geringer Menge. Bei 2 der haftstrafen wurde masregel angeordnet. Diese aber abgebrochen und strafen abgesessen. Welches strafmaß droht?

    Antworten
  • Hallo wenn jemand mit 8kg haschisch erwischt wird- ohne Führerschein unterwegs und mit Kleinkind am Bord, vorbestraft ist und 2 Jahre lang auf Bewehrung ist und vorher schon mit hasch erwischt worden ist wie lange muss man ungefähr ins Gefängnis

    Antworten
  • Ich habe gestern früh ca 1gramn Crack geraucht und dazu paar Bier.
    Meine Frage ist meine UK am Mittwoch also nach 5 Tagen sauber.
    Vor Freitag war die komplett sauber.
    Mein Arzt macht Schnelltest.
    Vielen Dank

    Antworten
  • Voreinladung bekommen für Schmuggel von Methamphetamine in Flüssig oder Pulverform. Scheinbar hat ein Freund an meine Adresse Drogen bestellt ohne mein Wissen. Was erwartet mich?

    Antworten
    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht
      17. Dezember 2020 8:38

      Das ist ohne genau Kenntnis des Tatvorwurfes nicht zu prognostizieren.
      Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung.

      Antworten
  • Entschuldigen Sie den 2 Kommentar.
    Ich war selber Drogenkonsument aber bin jetzt seit 1 Monat komplett clean. Hauptsächlich Marijuana Konsum, Speed und MDMA Konsum ist schon 6-12Monate her. Ich weiß das der besagte Freund mit Drogen gehandelt hat und bin auch der Überzeugung das er mittlerweile erwischt wurde. Ich dachte dies Information könnte noch nützlich sein.

    Antworten
  • Ich habe eine Voreinladung bekommen für Schmuggel von Methamphetamin. Ich bin mir ziemlich sicher das ein Freund von mir sich Drogen auf meine Adresse bestellt hat. Ich wurde vom Freund gefragt ob er Pakete an meine Adresse liefern lassen darf da seine Mutter ihm Stress Zuhause macht, ich habe zugestimmt wusste aber nicht das es sich dabei um Drogen handelt. Habe ihm nach einer Weile auch gesagt das er nichts mehr an meine Adresse schicken lassen soll da zu viele Pakete ankamen. Ich bin. 21 Jahre alt und zur damaligen Zeit war ich noch 20 als die Pakete an meine Adresse verschickt wurden. Könnten Sie mir vielleicht sagen womit ich rechnen kann / was auf mich zukommt?
    Ich habe bisher noch keine Einträge in meinem Polizeilichen Führungszeugnis.

    Antworten
  • Hallo Herr Grubwinkler,

    ich hab eine Anklageschrift wegen Handel mit BTM. Man hat mich mit 26g Cannabis einer Waage und 2 Handys erwischt.

    Bin 20 Jahre alt, derzeit Azubi. Was kommt auf mich zu ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht
      17. Dezember 2020 8:40

      Wenn die Verteidigungsstrategie aufgeht, wäre hier noch eine kleine Arbeitsauflage denkbar je nach Gericht. Meine Mitarbeiter können Ihnen gerne einen unverbindlichen Telefontermin mit einem unserer Spezialisten anbieten.

      Antworten
  • Hallo,
    Ich bin 17 und habe ein Mal für einen Freund 1g Cannabis verkauft, habe selber aber noch nie gedealt. Ich habe jetzt aber Angst, dass ich dabei von einer Überwachungskamera gefilmt worden bin. Was könnte auf mich zukommen sollte dies zu Anzeige gebracht werden?

    Antworten
    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht
      12. Oktober 2020 12:06

      Dieser Fall wäre nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Die Rechtsfolgen sind ganz unterschiedlich. Hier wären Sozialstunden und eine Abstinenzauflage denkbar.

      Wenn es außer dem Überwachungsvideo keine Beweise gibt, können Sie aber nicht verurteilt werden. Auf dem Video wird ja kaum zu sehen sein, was übergeben wird.

      Antworten
  • Anonym Anonymus
    4. Oktober 2020 23:28

    Ich habe den Verkauf von 3g Gras zu gegeben und jetzt schreibt meine Schule eine Anzeige was kommt auf mich zu ich bin 13 Jahre alt und was kommt auf meine Eltern zu

    Antworten
    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht
      12. Oktober 2020 12:25

      Wahrscheinlich nichts, unter 14 Jahren sind Sie nach § 19 StGB nicht strafmündig. Es könnten lediglich in schlimmen Fällen jugendhilferechtliche Maßnahmen des Amtsgerichts – Familiengericht – ausgesprochen werden.

      Antworten
  • Hallo
    Einer meiner Freunde hat ein probelm
    Vor 4 Wochen war bei ihm Hausdurchsuchung
    Folgendes ist passiert , mein Freund hat ein paar Geschäfte , die nicht erlaubt waren
    Bei dir Hausdurchsuchung wurde
    3 kg Speed gefunden, 700 gramm graß, 1,5kg Kokain
    Und 15000 extasy Tableten und er meinte 3 Haschisch Platten
    Ein Geld Betrag von 28000 , goldschmuck und ein Elektro Fahrrad
    Eine scharf waffe mit 50 Patronen nicht ‚geladen“
    Es umfasst 45 Anklage Punkte
    Aber zu dem Zeit punkt war mein Freund nicht zuhause , es wurde sofort ein Haftbefehl erlassen
    Doch der Freund ist Gott sei Dank immer noch bei uns und nicht im Gefängnis
    Aber er macht sich Sorgen das er die nächsten 10 Jahre nicht mehr raus kommt wenn sie ihn haben
    Weil ihn das ein Anwalt gesagt hat
    Die Polizei hat kein handy beschlagnahmt:/
    Was jetzt?

    Antworten
    • Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht
      26. September 2020 19:59

      Hier steht § 30a II Nr. 2 BtMG, das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Raum. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt hier fünf Jahre. Bei den hier vorliegenden Mengen mit scharfer Waffe wird es ein hartes Stück Arbeit werden eine Strafe unter zehn Jahren zu erreichen.

      Mit der richtigen Strategie gibt es aber immer Möglichkeiten.

      Sie können sich gerne an uns wenden und einen unverbindlichen Telefontermin mit einem unserer Spezialisten vereinbaren. Das wäre in diesem Fall auch dringend zu empfehlen.

      Antworten
      • Guten Tag,
        Ich kenne jemanden von meiner Ausbildung damals er war Drogen Dealer ich war selten bei ihn um zu konsumieren eines Tages nahm ich ein Freund mit ich habe sie vorgestellt und sie haben irgendwie Drogengeschäfte gemacht eines Tages wurde er verhaftet und hat erzählt das er seinen Dealer durch mich kennt ich habe weder davon profitiert oder sonst was habe ja selber gekauft für meinen Konsum 1 Gramm jedesmal ich habe direkt einen Anwalt angeschaltet es wurde dann am ende eingestellt 170 StPO. meine sorge ist es ich habe Angst weil, in der Akte stand das ich Vermittler wäre die 2 kommen vor Gericht muss ich dann auch dahin und würde mir eine Haftstrafe drohen? ich habe keine Vorstrafen und es wurde bei mir eingestellt nur habe ich Angst das sie vor Gericht lügen und nicht die Wahrheit sagen ? was kann mir passieren seitdem bin ich in deprisonen

        Antworten
  • Lieber Herr Grubwinkler, ich werde von einer Person die vom KronzeugenParagraph gebrauch macht beschuldigt a) in 22 fällen je 200-300 gramm cannabis erworben und gewinnbringend verkauft zu haben und b) in nochmal 8 fällen je 700 gramm. Angegeben wurden konkrete zeiträume in 2018 u. 2019 und ein thc gehalt von 18%. Das ganze hat zu einer wohnungsdurchsuchung geführt bei der aber lediglich 15-20 gramm in einem druckverschluss glasbehälter und ein weiterer leerer glasbehälter gefunden wurden. Natürlich hatten diese Gläser staubanhaftungen da ich dort mein cannabis für den gelegentlichen gebrauch aufbewahrt habe. In der küche haben Sie noch eine feinwaage gefunden.. Sonst aber nichts.. Keine tüten oder sonstige Verpackungen. Ich habe einen guten job und arbeite seit 10 jahren und verdiene sauber mein geld, fahre ein mittelklasse kfz und ein Motorrad und habe große angst dass ich aufgrund dieser wilden Anschuldigungen nun alles verliere was ich mir so hart aufgebaut habe. Können sie grob einschätzen was ich zu befürchten habe? Dieser Kronzeuge hat wohl ca 6 weitere personen “überführt“ und belastet, nur kann man mir doch eigentlich nichts nachweisen?! Ich dachte immer es heißt im Zweifel zugunsten des Angeklagten? Nur höre ich nun immer häufiger dass dem wohl nicht so zu sein scheint. Ich habe große Angst und weiß nicht worauf ich mich einstellen muss. Die akte ist bereits beantragt aber das scheint noch zu dauern.

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      12. August 2020 8:00

      Bei 22 Fällen von insgesamt einigen Kilogramm und nochmal 8 Fällen von insgesamt über 5kg, wäre praktisch nur noch eine Freiheitsstrafe möglich falls für alle Fälle verurteilt wird. Die Freiheitsstrafe könnte sich bei diesen Mengen auch bei einem Ersttäter im nicht mehr bewährungsfähigen Bereich bewegen, also auch deutlich über zwei Jahre.
      Befremdlich ist der Wirkstoffgehalt von 18%. Das wäre schon überraschend hoch und würde eigentlich dafür sprechen, dass die Vorräte aus denen die Lieferung stammen sollen sichergestellt wurden. Außerdem wären 18% für Cannabis deutlich überdurchschnittlich hoch.
      Im Zweifel müsste für den Angeklagten freigesprochen werden. Bei so vielen Aussage ist es vergleichsweise einfach, die Zeugenaussage in Zweifel zu ziehen. Voraussetzung für einen Freispruch sind jedoch tatsächliche Zweifel in der Überzeugungsbildung des Gerichts. Ist das Gericht vom Sachverhalt überzeugt, wird das Gericht verurteilen. Ob etwas nachweisbar ist, ist nur anhand der Ermittlungsakte zu beurteilen.
      Es klingt alles nach einem interessanten Fall.

      Antworten
      • Die Angabem stammen vom Kronzeugen, stand alles auf dem Durchsuchungsbeschluss. Die Angaben stimmen nicht, er lügt für strafmilderung. Ich habe gehört er ist schon wieder draußen also muss ja ein deal gelaufen sein. Ich fasse es nicht. Es kann doch nicht sein, dass er einfach irgendwas behaupten kann und ich dafür verurteilt werde. Wäre eine Beschlagnahme meines kfz zb denkbar? Was für Geldstrafen sind hier zu erwarten?

        Antworten
  • Hallo Herr Grubwinkler,

    ich brauche dringend Ihren Rat! Bei mir wurde am 21.07.20 eine Hausdurchsuchung durchgeführt durch einen richterlichen Beschluss. Ich war in der Arbeit. Es wurden Marihuana mit ca. 6g, eine Haschischpfeife und einen Joint gefunden, wobei im Protokoll die Grammzahl nicht angegeben war. Beim Beschluss waren die Gründe: Laut bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, das ich im Zeitraum zwischen Mai und November 2019 in einer unbekannten Vielzahl an Fällen aufgrund jeweils neu gefassten Tatentschlusses Marihuana zum Preis von jeweils mindestens 100 Euro von einer nicht näher bekannten Person namens… zum gewinnbringenden Weiterverkauf kaufte und übernahm. Wurde damals am 21.08.19 bei einen Kumpel bei einer Hausdurchsuchung erwischt mit 16,5g Marihuana und bekam wegen Besitz eine Geldstrafe. Sein Handy wurde beschlagnahmt und alle Chats eingesehen und ausgewertet. Vermutung ist der Chatverlauf den sie hatten von mir. Bekam eine Vorladung von der Polizei mit illegaler Handel unteranderem mit Amphetamin mit gleichem Zeitraum. Bin aber bis jetzt nicht erschienen. War letztes Jahr als Ersttäter wieder auffällig mit den 16,5g Marhiuana. Da ich schon einmal vor über Zehn Jahre mal erwischt wurde, wegen Gras bekam ich eine Geldstrafe von 850 Euro mit Geständnis. Ich hoffe das ist hilfreich! Was soll ich machen, bzw. was kommt auf mich zu? Komm ich ins Gefängnis!!! Bitte um Antwort! Danke Gruß Dave PS: Lebe in Freistaat Bayern ✌

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      12. August 2020 8:08

      Sie sollten sich unbedingt sofort an einen guten Strafverteidiger wenden, der Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht hat. Schon für die 6 Gramm ist eine Einstellung nach § 31a BtMG nicht mehr Praxis bei Verurteilung im Jahr 2019. Bei mehreren Fällen des Handeltreibens im Bereich von um 10g sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und den Rest einem Verteidiger überlassen. In Bayern bewegen wir uns hier schon im Bereich einer Geldstrafe von mehreren (vielen) Monatsgehältern. Eine Freiheitsstrafe dürfte problemlos zu verhindern sein.
      Die Chatnachrichten sind gut zu verteidigen. Sollte es dem Verteidiger gelingen, die Chatnachrichten in Zweifel zu ziehen, könnte für die 6g noch eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden. Das wird aber ein hartes Stück arbeit.

      Sie können sich gerne für einen unverbindlichen Telefontermin mit einem unserer Spezialisten telefonisch melden.

      Antworten
  • Hallo,
    Bei mir wurde letzte Woche im Rahmen einer Hausdurchsuchung etwa ein halbes Kilo Cannabis gefunden. Und der Vorwurf von Handel mit nicht geringen Mengen steht nun im Raum.
    Habe keine Vorstrafen.
    Was erwartet mich wenn ich bis zum Prozess einen festen Arbeitsvertrag und einen Nachweis auf Drogenabstinenz habe?

    MfG

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      12. August 2020 8:11

      Bei einem halben Kilogramm ist ganz grob eine Freiheitsstrafe von einem bis zwei Jahren zu erwarten, es gibt aber durchaus Ausnahmefälle nach oben oder unten.

      Es wäre sehr empfehlenswert, dass Sie sich bei uns für einen unverbindlichen Telefontermin mit einem unserer Spezialisten melden.

      Antworten
  • Guten Abend,

    mein Bekannter wird beschuldigt, Handel mit nicht geringer Menge Crystal Meth zu betreiben und durchlaufenden Besuch zu haben. Ich gehe stark davon aus das er observiert wurde, ebenfalls soll es Zeugen geben die mir aber „noch“ unbekannt sind. Anscheinend hat er aber dem Programm der Einsatzkräfte ein Strich durch die Rechnung gemacht, da es den Anschein gemachte das sie gerade die Wohnung stürmen wollten. Er fuhr kurz zuvor aber fort, natürlich mit gesamten Mop im Schlepptau, welche ihn kurz danach stellten. Man nahm sein Schlüssel an sich und betrat kurz darauf dessen Wohnung, welche aber auch gut besucht war. Nach Durchsuchung wurden angeblich 40 g des Meth im Tresor sichergestellt. Den Code für diesen soll er herausgegeben haben.
    Was kommt auf ihn zu und was kann ich unternehmen, da er in U-Haft sitzt. Er hatte hinzu eine Bewährung von 5 Jahren welche fast vorbei war.

    Vielen Dank vorab erst einmal im Voraus

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      3. August 2020 13:00

      Bei Handeltreiben mit 40g hat er mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten. Mit einschlägiger Vorstrafe eher deutlich mehr. Außerdem besteht das große Risiko, dass die Bewährung aufgelöst wird.
      Er sollte schnellstmöglich kompetent Verteidigt werden. Sie können Ihm damit helfen, dass Sie einen spezialisierten Verteidiger suchen, der sich mit ihm in Verbindung setzt.

      Antworten
  • Hallo,

    eine Freundin von mir wurde mit einer „nicht geringen Menge“ Marihuana erwischt. Sie nutze es nur zum Eigenbedarf mit ihrem Freund zusammen. Bei ihr steht nun Verdacht auf Handel. Sie kooperierte und gab alles was sie hat den Polizisten. Bisher ist sie nicht vorgestraft. Nun hat sie angst, dass sie aufgrund dem ihre Ausbildung im Einzelhandel verliert. Wie hoch wäre da die Strafe? Die Menge schätzt sie nur auf so 100 Gramm.

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      3. August 2020 13:01

      Bei 100g ist es mit der richtigen Verteidigungsstrategie problemlos möglich, auf eine geringe Bewährungsstrafe zu kommen. Wenn alles perfekt funktioniert wäre auch eine Geldstrafe denkbar. Die Ausbildung im Einzelhandel ist nicht in Gefahr.

      Antworten
  • Hallo,

    eine Freundin von mir wurde mit einer „nicht geringen Menge“ Marihuana erwischt. Sie nutze es nur zum Eigenbedarf mit ihrem Freund zusammen. Bei ihr steht nun Verdacht auf Handel. Sie kooperierte und gab alles was sie hat den Polizisten. Bisher ist sie nicht vorgestraft. Nun hat sie angst, dass sie aufgrund dem ihre Ausbildung im Einzelhandel verliert. Wie hoch wäre da die Strafe? Die Menge ist nicht im Kilobereich. Sie schätzt es nur auf so 100 Gramm.

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      3. August 2020 13:03

      Ich habe bereits auf den anderen Kommentar geantwortet. Mit der richtigen Strategie dürfte eine Geldstrafe oder geringe Bewährungsstrafe ein legitimes Ziel der Verteidigung sein.

      Sie braucht aber auf jeden Fall sofort kompetente Verteidigung.

      Antworten
    • Hallo, mir wurde Heroinhandel vorgeworfen und es wurde nichts beschlagnahmt. Die Polizei hat mein Handy, 250 Euro und Pfefferspray mitgenommen. Ich weiß nicht, ob es Zeugen gab oder ob ich fotografiert wurde. Was soll ich tun? Ich bin 17 Jahre alt. Vielen Dank.

      Antworten
  • Hallo, ich bin 18 und komme aus Österreich.
    Ich wurde mit 3g Kokain und 3g Cannabis in Baden Württemberg erwischt.
    Mit welcher Strafe muss ich Rechnen ?
    Danke

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      4. August 2020 8:43

      Bei 3g Kokain und 3g Cannabis wäre nach Erwachsenenstrafrecht in Süddeutschland eine mittelschwere Geldstrafe zu erreichen, wenn lediglich Besitz vorliegt und kein Handeltreiben nachgewiesen wird.

      Beim Alter von 18 Jahren ist es aber sehr wahrscheinlich, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Dann käme zum Beispiel Geldauflage/Sozialstunden, ABstinenzweisung, Screenings und Arrest in Betracht.

      Antworten
  • Hallo,
    Ich bin 15 Jahre alt und ich habe einen Breif von der Polizei bekommen in dem ich zu einer Aussage bezüglich Illegalem Handel mit Cannabisprodukten aufgefordert wurde,da ich keine Aussage getätigt habe wird nun der Staatsanwalt/die Staatsanwältin darüber entscheiden.
    Ich habe noch nie mit Drogen gedealt aber angenommen man würde einmalig im kleinen Stil Drogen verkauft haben was wäre dann dir zu erwartende Strafe.
    LG Luca

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      4. August 2020 8:44

      Mit 15 Jahren ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft anklagen wird. Die Folgen dürften bei einem einmaligen Verkauf aber überschaubar sein.

      Antworten
  • Hallo ich bin schon mehrfach vorbestraft mit BTM aber nur kleine Delikte hatte eine Hausdurchsuchung +2 zeugen jetzt haben sie mein Handy und 0,54 g Marihuana gefunden und eine Waage sonst nichts meine Frage ist was könnte auf mich zu kommen.
    Mit freundlichen Grüßen Dominik

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      4. August 2020 8:53

      Bei mehreren einschlägigen Vorstrafen ist mindestens eine mittlere Geldstrafe zu erwarten. Mit der richtigen Strategie vielleicht eine geringe Geldstrafe oder eine Einstellung gegen Geldauflage.

      Antworten
  • Guten Tag! Ich habe eine frage bezüglich einer Anzeige/vorladung die ich heute erhalten habe.
    Wegen nicht rechtsmäßigem Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln.
    Ich wurde weder erwischt oder bei mir gab es auch keine häusliche Untersuchung!
    Können sie mich aufklären? Es wurde das hand meines alten Dealer und tüten Freund inklusive seiner Drogen einkassiert.. durch den verlauf seiner Nachrichten versucht man mir jetzt den Kauf und den Besitz von BTM anzukreiden. Was kann ich tun?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      4. August 2020 9:00

      Sie sollten einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Bei Handynachrichten gibt es gute Verteidigungsstrategien, da die tatsächliche Übergabe der Betäubungsmittel nachgewiesen werden muss.

      Antworten
  • Frage :
    5 x 10 g Am… crystal
    Strafmaß?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      4. August 2020 9:01

      Abhängig vom zuständigen Gericht bewegen wir und bei 5 mal 10 g Methamphetamin schon bei Freiheitsstrafen von deutlich über einem Jahr. Mit der richtigen Strategie dürfte aber noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen sein.

      Antworten
  • Hallo,

    Wenn man schon mit 14 Jahre Gras verkauft und das dann zu eine Anzeige kommt wie ist dann die Strafe? Bzw. Wie hoch kann eine Geldstrafe sein? Oder werden dafür die Eltern Haftstrafe bekommen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      4. August 2020 9:17

      Die Eltern können grundsätzlich strafrechtlich nicht belangt werden.
      Geldstrafe kommt bei einem 14-Jährigen nicht in Betracht, wenn noch keiner Arbeit nachgegangen wird. Hier kommen eher Sozialstunden und Arrest in Betracht.

      Antworten
  • Guten Tag,
    mein Freund wurde angeklagt wegen bewaffnetem Drogenhandel in nicht geringer Menge.. bei ihm wurden über ein kg Haschisch und 50 Gramm Kokain gefunden mit sämtlichen Waffen (Schlagstock, Revolver, Machete,.. usw) direkt neben den Drogen..
    Außerdem Verpackungsmaterial..
    Gibt es noch irgendwelche Aussichten auf eine Bewährung oder ist von einer Haftstrafe nicht mehr abzusehen? Er war vorher 3 Jahre lang arbeitslos jetzt vor dem Gerichtstermin hat er sich eine Arbeit gefunden der er nachgeht.. wäre das ein Grund jemanden nicht in Haft zu schicken? Danke im Vorraus für die Antwort.

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      7. August 2020 9:08

      Theoretisch ist immer eine Bewährungsstrafe oder ein Freispruch denkbar.
      Laut BGH-Rechtsprechung ist für die Beurteilung einer minderschweren Falles jedoch auch die Gefährlichkeit der Waffe entscheidend. Bei einem scharfen Revolver dürfte es sehr schwierig werden. Der Verstoß gegen das Waffengesetzt ist insoweit ja auch schon massiv.

      Antworten
  • Anonymous
    28. Mai 2020 3:51

    Ist bei 2kg Cannabis noch irgendwas zu machen um von einer Haftstrafe abzusehen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      29. Mai 2020 7:13

      Grundsätzlich ja. Zwei Kilogramm ist noch keine Menge, bei der eine Bewährungsstrafe nicht mehr denkbar ist. Bei dieser Menge ist es in Süddeutschland aber schon ein hartes Stück Arbeit.

      Antworten
  • Guten Tag

    Ich hatte bei mir eine Hausdurchsuchung und hab ne anzeige weggen Morddrohung bekommen bei mir wurde darauf hin eine Schreckschuss waffe und 14g kokain und 30gramm marihuanna gefunden mit einer wage und tütchen dazu noch spielgeld/falsch geld wie man es ansehen will und ich bin vorbestraft wegen versuchten einbruchs was wird da auf mich zu kommen?

    Mit Freundlichen Grüssen
    Beniii

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      11. Mai 2020 22:32

      Das wird ein hartes Stück Arbeit werden. Wenn man die falsche Strategie fährt, könnte die Staatsanwaltschaft § 30a BtMG anklagen. Dann läge die Mindestfreiheitsstrafe bei 5 Jahren.
      Grundsätzlich sollte hier aber noch eine Bewährungsstrafe im Bereich des Möglichen liegen.
      Sie können sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung setzen und einen Telefontermin vereinbaren. Wir können Ihnen dann Ihre Möglichkeiten darstellen. Ich würde das dringend empfehlen. Sie benötigen x so m besten sofort einen kompetenten Verteidiger.

      Antworten
  • Metry Al Haddad
    5. Mai 2020 17:58

    Hallo
    Mein Bruder wartet um sein Gericht und sitzt zurzeit im Uhaft…
    Er ist Drogendieler und er war immer in Visier der Polizei..
    Ich glaube hat er immer mit Hachich und Marihuana zutun gehabt..
    Meine Frage an Sie
    War erwartet er ???

    Dankeschön

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      11. Mai 2020 22:33

      Für eine konkrete Prognose brauchen wir mehr Informationen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

      Antworten
  • Hallo Herr grubwinkler
    Ich würde im Jahre 2016 mit einem Jahr und 2 Monaten verurteilt wegen BTM Handel die Strafe wurde aus 3 Bewährung ausgesetzt Die in 5 Monaten ablaufen werd nun habe ich Antrag auf Einberufung beantragt das würde aber abgelehnt weil die Strafe es im Bundeszentralregister Stehet , es hat sich kein Vorherige Strafe gegeben und auch nicht danach .
    Die Frage es wie lange werd die Strafe im Bundeszentralregister stehen werd
    Oder kann man auch beantragen diesbezüglich zu eine Löschung
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  • Hallo, ich hätte gern eine Einschätzung von Ihnen.
    Ein junger Mann, 19 J., wird des Handel in Btmg angeklagt. Es geht um knapp 400 Gramm Marijhuana, das in einem Zeitraum von 4 Monaten verkauft wurde. Es stehen 5 zeugen im Raum, 4 davon können die Taten bezeugen. Der Angeklagte besitzt keine Vorstrafen und bei der Hausdurchsuchung wurde nichts großartiges, außer einer Waage gefunden. Wie kann hier die Strafe fallen für den Angeklagten, wenn er mit Reue reingeht, alles zugibt und aus der Sache gelernt hat oder gibt es Chancen mit Freispruch aus der Sache zu kommen?
    Danke.

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      11. Mai 2020 22:47

      Bei 19 Jahren ist noch Jugendstrafrecht möglich. Das Ergebnis ist völlig offen. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung dürfte mit der richtigen Strategie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu verhindern sein. Freispruch ist immer denkbar aber sich immer harte Arbeit.

      Er sollte sich definitiv einen Spezialisten suchen, der ihn verteidigt. Wir können gerne einen unverbindlichen Telefontermin anbieten und die Möglichkeiten aufzeigen.

      Antworten
  • Hallo,

    ein sehr guter Freund von mir fährt regelmäßig mit einer weiteren, mir jedoch unbekannten, Person von A nach B. Er hat mir erzählt, dass es sich meistens um ca. 1kg Marihuana handelt welches sie mit sich führen. Er ist jedoch nur der Fahrer, um sich nebenbei etwas zu verdienen. Er hat, soweit ich weiß, bisher ein reines Führungszeugnis und ich mach mir Sorgen dass er erwischt wird. Hat er denn als „Ersttäter“ eine Chance? Was kann ihm denn passieren falls er erwischt wird? Ich möchte ihm ins Gewissen reden, damit es nicht zum Äußersten kommt.

    Bitte um Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      11. Mai 2020 22:53

      Bei mehreren Fahrten wird es schon gefährlich. Dann könnte schon eine Freiheitsstrafe denkbar sein, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

      Antworten
  • Hallo ich wurde gestern mit 10g Speed und 1 Gramm MDMA erwischt. Haben dazu aber noch keine Vorstrafe. Aber welche Strafe würde auf mich zu kommen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      11. Mai 2020 22:51

      Falls es dabei bleibt, droht eine kleine bis mittelschwere Geldstrafe.

      Antworten
  • Marie Riemer
    16. April 2020 22:39

    hallo, ich wurde mit 10 Gramm Speed und 1 Gramm MDMA erwischt. Bin aber in der Sache noch nicht straffällig geworden. Was würde denn für eine Strafe auf mich zu kommen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      22. April 2020 14:48

      Bei 10 Gramm Amphetamin ist ohne Vorstrafen oder sonstige Umstände eine geringe bis mittlere Geldstrafe zu erwarten im Bereich von einem bis drei Monatsgehältern. Unter Umständen könnte je nach Bundesland noch eine Einstellung gegen Geldauflage in Betracht kommen.

      Das MDMA wird in diesem Fall nicht den Ausschlag geben.

      Antworten
  • Schönen guten Tag Herr Grubwinkler,

    ich habe diese Woche einen Brief erhalten. Vorgeworfen wird mir im Zuge eines Ermittlungsverfahren ein Verstoß gegen das BtmG gem §29 (1) Nr. 1, genauer gesagt (Zitat):

    „Sie stehen im Verdacht in obiger Tatzeit (05.06.2019, 10:00 Uhr bis 24.07.2019, 10:18 Uhr) eine weiße rauschgiftverdächtige Substanz in ihrem Gefrierfach gelagert und auffälligen Besuchsverkehr in Ihrer WG gehabt zu haben, was den Verdacht des Handeltreibens mit illegalen Betäubungsmitteln indiziert“

    Mir wurde seinerzeit von meinen Mitbewohnern erklärt, dass diese Informationen, deren Wahrheitsgehalt ich bestreite, von einer Nachbarin (WG im Geschoss unter uns), welche eine Ausbildung/ein Praktikum bei der Polizei macht an selbige weitergetragen hat, ohne jemals selbst in unserer Wohnung gewesen zu sein.

    Ich bin noch nie mit Btm auffällig geworden. Es fand keine Durchsuchung statt.

    Ich habe NUR und AUSSCHLIEßLICH die verpflichtenden Angaben zu meiner Person gemacht (nicht die „freiwilligen“ Angaben) und „Ich gebe die Straftat nicht zu“ angekreuzt und das Schreiben so an die Polizei zurückgeschickt.

    Wie kann es sein, dass eine solche Aussage als Anfangsverdacht und nicht nur als bloße Vermutung gewertet wird, was ein Ermittlungsverfahren rechtfertigt? Was kann ihrer unverbindlichen Meinung nach auf mich zukommen? Habe ich bisher richtig gehandelt?

    Mit besten Grüßen
    Unbekannt

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      17. April 2020 8:59

      Bei Vorliegen des sogenannten „Anfangsverdachtes“ muss die Polizei auf Grund des Legalitätsprinzips ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieser Anfangsverdacht ist schon gegeben, wenn es „nach kriminalistischer Erfahrung möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist“ (vgl. BVerfG 23.7.1982 – 2 BvR 8/82, NStZ 1982, 430).

      Der Anfangsverdacht beginnt also so früh, dass hier wohl zu Recht ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist.

      Antworten
  • Hallo ,

    Ein freund von mir wurde mit 7g kokain und 22 g gras erwischt. Er hat schon vorstrafen . Ich wüsste gerne welche strafe im raum steht..

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      14. April 2020 9:22

      Das ist Abhängig von der Art und Höhe der Vorstrafen. Auch der Wirkstoffgehalt der Stoffe ist entscheidend, da es auch darauf ankommt, ob die nicht geringe Menge erreicht ist oder nicht.

      Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      14. April 2020 9:23

      Ohne Vorstrafen wären wir hier bei einer höheren Geldstrafe oder einer kurzen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
      Mit Vorstrafen wäre schon eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung denkbar. Dann sollte sofort von seinem Spezialisten verteidigt werden.

      Antworten
  • Key-Uwe Weisshaupt
    23. Februar 2020 17:55

    Hallo !

    Wurde am 21.02.20 mit ca 15 Gramm Grass und 5 Gramm Haschschisch durch den deutschen Zoll an der Grenze zu den Niederlanden erwischt.
    Die Beamten haben mir alles abgenommen.
    Haben mir auch gesagt dass die Menge unter gringfügig gilt und im Protokoll auch so vermerkt.
    Zum Ende dann bevor ich es unterschrieben habe dann der abschilesende Vermerk, dass ich die Menge „ausser gerichtlich“ abgegeben habe, b.z.w. bereit bin abzugeben.
    Dazu kommt das noch ein Päckchen Pfefferminz, dass ich im Oktober auf einem Basar in der Türkei gekauft habe, sich als Amphetamin herausgestellt hat.
    Mein entsetzen war dem entsprechend groß.
    Auf was muss ich mich ewentuell einstellen.
    Und wie soll ich mich am besten verhalten ?

    Ganz wichtig, es handelt sich um eine erstmaliges Ereignis und ausschließlich zum Eigengebrauch !!!!!

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      23. Februar 2020 19:38

      Bei dieser Menge dürfte eine kleine bis mittlere Geldstrafe im Raum stehen. Abhängig vom Bundesland wäre – alles perfekt funktioniert – gegebenenfalls noch eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a I StPO denkbar. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

      Beim Besitz von Amphetamin sollten Sie sich auf eine medizinische Begutachtung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde vorbereiten.

      Machen Sie in jedem Fall zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, sprechen Sie nicht mit der Polizei und geben Sie auch keine schriftliche Stellungnahme ab.

      Antworten
      • Key-Uwe Weisshaupt
        25. Februar 2020 10:01

        Hallo !

        Danke für Ihre schnelle Antwort.
        Wie muss ich mich dann konkret verhalten, wenn ich bei einer Vorladung, znd oder einer schrftlichen Stellungnahme die Aussage verweigere ?

        Mit freundlichen Grüßen,
        Kay

        Antworten
        • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
          25. Februar 2020 10:25

          Wenn Sie keinen Verteidiger haben, empfehlen wir, Vernehmungstermine höflich abzusagen und bei schriftlichen Anhörungen nur die Pflichtangaben zu machen und anzukreuzen, dass Sie sich nicht zur Sache äußern.

          Antworten
  • Hallo
    Zwei Freunde wurden mit einer Gesamtmenge von 8 g gefangen. Es ist der erste Vorfall. Mein Freund ist ein ausländischer Arbeiter und er fragt sich, welche Auswirkungen das haben wird. Er wird ein Zitat für das Gericht haben. Braucht er einen Anwalt? Wird sein Führungszeugnis betroffen sein? Was kann die Strafe sein? Beeinflusst es sein Arbeitsvisum?
    Ich würde Ihre Hilfe schätzen.
    Er wurde in Nordrhein-Westfalen gefangen
    Und ich habe gelesen, dass 10gr erlaubt sind.
    Danke

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      22. November 2019 15:31

      Marihuana unterfällt der Anlage I und III zum BtMG. Erlaubt ist also keine Menge. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch das Verfahren (I.d.R. Bis 6g) nach §31a BtMG bei geringer Menge zum Eigenbedarf einstellen.
      https://www.rgra.de/einstellung-geringe-menge-zum-eigenbedarf/

      Die erste Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe erscheint nicht im Führungszeugnis.

      Die weiteren Fragen sind ohne umfassende Prüfung des Falles nicht zu beantworten.

      Antworten
  • Hallo
    Zwei Freunde wurden mit einer Gesamtmenge von 8 g gefangen. Es ist der erste Vorfall. Mein Freund ist ein ausländischer Arbeiter und er fragt sich, welche Auswirkungen das haben wird. Er wird ein Zitat für das Gericht haben. Braucht er einen Anwalt? Wird sein Führungszeugnis betroffen sein? Was kann die Strafe sein? Beeinflusst es sein Arbeitsvisum?
    Danke

    Antworten
  • der vater meiner 7 jährigen tochter wurde festgenommen waffenbesitz und drogenhandel….wurde mehrere monate observiert… er hatte schon bewährung wegen schwerer körperverletzung…

    mit was muss er rechnen?…
    danke im vorraus

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      21. Oktober 2019 10:29

      Das hängt von zu vielen Umständen ab um hier eine seriöse Prognose abzugeben. Welche Mengen werden vorgeworfen? Gibt es vorstrafen?

      Antworten
  • Hallo mein Freund hat Verhandlung wegen bewaffneten Drogenhandel sie haben 10g befunden bei ihm zuhause die Hälfte gehört seinem Kumpel das würde er auch so aussagen.. und Waffen waren ein Schlagstock und eine Taschenlampe mit Elektroschocker die in einem normalen Lottoladen gekauft worden..mit welcher Strafe können wir rechnen ? Er ist bei der Drogenberatung und hat sogar Aussicht auf Arbeit

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      20. Oktober 2019 20:37

      Das hängt von zu vielen Faktoren ab, um eine Prognose seriös abgeben zu können.

      Beispiel:
      Falls es sich um Marihuana handelt und er keine Vorstrafen hat, ist eine geringe Geldstrafe realistisch.
      Falls es sich um 10g Heroin handelt, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe schon fünf Jahre.

      Es wäre sinnvoll, dass er sich selbst mit uns in Verbindung setzt.

      Antworten
  • Vanessa Wulf
    2. Oktober 2019 9:58

    Ich habe nun eine Anklageschrift bekommen vom Zeitraum 15.8.16-21.10.16 welche besagt das ich in den 10 Wochen einmal wöchentlich für jeweils 20 Euro 1,6gr Marihuana erworben haben soll.
    Vergehen d. unerlaubten Erwerben von Betäubungsmittel in 10 Fällen nach §§1,3 Abs. 1 Nr. 1,29Abs.1 Nr. 1, Anlage l bis lll §1 BtMG, StGB.
    Beweismittel sind 2 Zeugen.
    Nun werde ich einen weiteren Brief bekommen für einen Gerichtstermin.
    Mit was kann ich ungefähr rechnen? Geldstrafe, Bewährun oder kann ich evtl. Dafür abgeben?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      2. Oktober 2019 14:19

      Wenn keine Vortrafen vorliegen und auch keine anderen strafschärfenden Umstände hinzukommen, dürfte eine geringe bis mittelschwere Geldstrafe realistisch sein.

      Antworten
  • [entfernt]
    18. Juni 2019 22:03

    Hallo..ein Bekannter wollte eine größere Menge Drogen..da ich jemanden kannte fragte ich diesen per Whats app ob es geht..er wurde kurze Zeit später festgenommen..den chatverlauf löschte der Idiot natürlich nicht…und so kam die Polizei auch zu mir..fand natürlich nix da ich nix konsumiere…man versicherte mir das nix auf mich zukommt…nun habe ich doch eine Anklage wegen versuchten Handel in nicht geringen Mengen…obwohl nix ausgetauscht wurde und es nur diesen chatverlauf gibt..was kann ich tun?

    Antworten
    • Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler, Dipl.-Jur. Univ.
      19. Juni 2019 19:54

      In Fällen, in denen die nicht geringe Menge erreicht ist, ist eine Verteidigung durch einen Strafverteidiger unerlässlich. In diesen Fällen ist grundsätzlich keine Geldstrafe mehr möglich, daher sollte nichts dem Zufall überlassen werden.

      Es handelt sich dann um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Wenn Sie sich keinen Verteidiger suchen, wird Ihnen vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt (was unserer Ansicht nach – milde ausgedrückt – suboptimal wäre).

      Antworten

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