Steuerhinterziehung Strafe
Steuerhinterziehung Strafe bei § 370 AO Steuerhinterziehung Strafe – Bei 50.000 € oder mehr hinterzogener Steuer droht Freiheitsstrafe, ab 1 Mio. € meist ohne Bewährung. Der Bundesgerichtshof
Wirtschaftsstrafrecht ist Hochrisikozone.
Wir verteidigen Unternehmer, Manager und Freiberufler mit maximalem Einsatz, strategischer Tiefe und juristischer Exzellenz.
High-End-Strafverteidigung in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren – bundesweit, diskret und mit klarer Kante gegen die Justiz.
100 % Strafrecht: Wir sind keine Theoretiker. Wir sind Kämpfer.
Unser Ursprung liegt in der Strafverteidigung vor Gericht. Wir kombinieren beide Welten: Absolute Expertise im Wirtschaftsstrafrecht und unerbittlicher Kampf.
Wir sind nicht bloß Berater sondern fokussierte Strafverteidiger mit langjähriger Prozesserfahrung.
Exklusive Betreuung im Wirtschaftsstrafrecht: Persönlich, erreichbar, diskret
Mit unserem Team aus 13 spezialisierten Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern haben wir mehr als genügend Feuerkraft für Verfahren jeder Größenordnung.
Absoluter Fokus unserer Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht liegt in der kompromisslosen Verteidigung gegen strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Anklagen.
Unser Ziel ist es, Unternehmen und deren Verantwortliche zu schützen. Wir verstehen die vielfältigen Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht, mit denen diese Personen konfrontiert sind, sei es bei der Einhaltung komplexer rechtlicher Vorgaben oder dem Umgang mit Verdachtsmomenten und Pflichtverletzungen.
Beratung unserer Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht geht weit über die klassische Risikoberatung und Compliance hinaus. Neben der Analyse und Bewertung von rechtlichen Fragestellungen, die intern im Unternehmen aufkommen, unterstützen wir insbesondere beim pflichtkonformen Umgang mit erkannten Risiken. Das beinhaltet auch die Bestimmung und Umsetzung der sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergebenden Handlungspflichten.
Zur Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht stellen wir Ihnen ein für Ihren Fall hochspezialisiertes Team aus Verteidigern und Beratern zusammen. Wir verfügen über ein internationales Netzwerk an Kooperationspartnern, Rechtsanwälten und Professoren aus allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance.
Das Arbeitsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und dem Schutz von Arbeitnehmerrechten. Typische Tatbestände sind die Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), illegale Beschäftigung sowie Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitszeitgesetz. In der Praxis spielen auch Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit eine bedeutende Rolle. Aufgrund enger Kontrollen durch Zoll und Sozialversicherungsträger ist das Arbeitsstrafrecht für Unternehmen mit Personalverantwortung hochrelevant.
Das Steuerstrafrecht ahndet die Verletzung steuerlicher Pflichten und schützt das staatliche Steueraufkommen. Zentrale Vorschrift ist § 370 AO (Steuerhinterziehung), daneben spielen auch leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) und Bannbruch (§ 372 AO) eine Rolle. Besonders im Unternehmensbereich – etwa bei der Bilanzmanipulation oder der Nichtabführung von Umsatzsteuer – drohen empfindliche Strafen. Die Verteidigung erfordert präzise Kenntnisse im Straf- wie im Steuerrecht, insbesondere bei Selbstanzeigen und Betriebsprüfungen.
Steuerhinterziehung Strafe bei § 370 AO Steuerhinterziehung Strafe – Bei 50.000 € oder mehr hinterzogener Steuer droht Freiheitsstrafe, ab 1 Mio. € meist ohne Bewährung. Der Bundesgerichtshof
Das Sportstrafrecht umfasst Straftatbestände im Zusammenhang mit Doping (§§ 2 ff. AntiDopG), Wettmanipulation und Korruption im Profisport. Das Anti-Doping-Gesetz sanktioniert insbesondere den Besitz, die Anwendung und das Inverkehrbringen verbotener Substanzen. Neben Athleten stehen zunehmend auch Betreuer, Ärzte und Funktionäre im Fokus der Ermittlungsbehörden. Die rechtliche Aufarbeitung erfordert sensibles Vorgehen und genaue Kenntnis der internationalen Reglements und sportrechtlichen Verfahren.
Korruptionsdelikte gefährden das Vertrauen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Strafbar sind insbesondere Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB) sowie im öffentlichen Dienst (§§ 331 ff. StGB). Die Delikte umfassen das Gewähren, Fordern oder Annehmen von Vorteilen, um sachwidrige Bevorzugung zu erreichen. Unternehmen haften unter Umständen auch nach dem OWiG – interne Compliance-Systeme sind daher von besonderer Bedeutung.
Das Medizinstrafrecht betrifft insbesondere Ärzte, Apotheker und andere Heilberufler, die sich durch berufliches Fehlverhalten strafbar machen können. Relevante Tatbestände sind etwa Abrechnungsbetrug, Körperverletzung im Behandlungszusammenhang oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), z. B. bei der Abgabe nicht zugelassener Präparate. Auch Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Verteidigung erfordert medizinisches Verständnis und tiefe Kenntnisse des Berufsrechts.
Das Umweltstrafrecht schützt natürliche Lebensgrundlagen vor schädlichen Eingriffen durch wirtschaftliches Handeln. Strafbar sind etwa Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB), Bodenverunreinigung (§ 324a StGB), Luftverunreinigung (§ 325 StGB) sowie der unerlaubte Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB). Auch Verstöße gegen Genehmigungsauflagen oder Sicherheitsvorschriften können strafrechtlich relevant sein. Unternehmen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Reputationsschäden und Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG).
Das Kapitalmarktstrafrecht sichert die Funktionsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte. Im Fokus stehen Insiderhandel (§ 119 WpHG), Marktmanipulation (§ 120 WpHG), Verstöße gegen Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie Bilanzfälschung (§ 331 HGB i.V.m. § 400 AktG). Die Verfahren sind regelmäßig komplex und erfordern vertiefte Kenntnisse des Börsen- und Wirtschaftsrechts. Für Unternehmen, Vorstände und Investoren besteht ein hohes Risiko strafrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Sanktionen.
Das Wettbewerbsstrafrecht dient der Sicherung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Es umfasst Straftatbestände wie wettbewerbswidrige Werbung, Geheimnisverrat (§ 17 UWG), die Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) oder unlautere Behinderung von Mitbewerbern. Besonders relevant ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kontext von Know-how-Transfer und Personalwechsel. Die strafrechtliche Verteidigung verlangt oftmals die parallele Beurteilung wettbewerbs- und zivilrechtlicher Fragen.
Insolvenzstraftaten betreffen typische Delikte im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens. Häufige Vorwürfe sind Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) oder Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB). Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich und strafrechtlich für Pflichtverletzungen. Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen bei wirtschaftlichem Scheitern zu vermeiden.
Das Zollstrafrecht betrifft Verstöße gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Typische Tatbestände sind die Hinterziehung von Einfuhrabgaben (§ 370 AO), der Bannbruch (§ 372 AO), Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Außenwirtschaftsgesetz. Unternehmen mit internationalem Handel oder Logistikbezug sehen sich regelmäßig mit Ermittlungen des Zolls konfrontiert. Fehler bei der Ein- oder Ausfuhr können schnell strafrechtlich relevant werden – insbesondere bei Dual-Use-Gütern oder Sanktionsverstößen.
Konstantin Grubwinkler ist verantwortlich für unsere Sparte Wirtschaftsstrafrecht. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Strafverteidiger hat RA Grubwinkler die besondere theoretische Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht nachgewiesen. Seine Expertise liegt im Strafprozessrecht und allgemeinen Strafrecht. Als einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands, verfügt er über Einfluss und ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern und Experten für Strafrecht.
Wir machen Ihnen ein Angebot für Strafverteidigung oder bieten Ihnen einen Telefontermin mit einem unserer Experten an.
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