Julia Reubel

Rechtsanwältin, Managing Partner
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Julia Reubel ist Gründungspartner der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte.

Ihre Expertise und Führungsstärke tragen entscheidend zur Positionierung der Kanzlei als eine der führenden Kanzleien für Strafrecht in Deutschland bei. Mit über zehnjähriger Erfahrung vereint sie tiefgreifendes juristisches Fachwissen mit qualitativem Weitblick.

In ihrer Rolle als Managing Partner verantwortet Julia Reubel die strategische Entwicklung der Kanzlei. Sie stellt sicher, dass höchste Qualitätsstandards konsequent eingehalten werden. Ihr Fokus auf exzellente Mandantenbetreuung und ihre sorgfältige Qualitätskontrolle garantieren eine kontinuierliche, präzise Umsetzung perfekter Verteidigungsstrategien.

Julia Reubel steht für juristische Exzellenz und den unermüdlichen Einsatz für die Interessen ihrer Mandanten. Ihr Führungsstil formt die Zukunft der Kanzlei und sorgen dafür, dass die Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte weiterhin höchste Standards im Strafrecht setzt.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht ist sie spezialisiert im Verkehrsstrafrecht, Führerschein und MPU insbesondere in Bezug auf Betäubungsmittelkonsum. Rechtsanwältin Reubel ist Expertin im Bereich der Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Schwerpunkte:

  • Strategieentwicklung und Qualitätsmanagement
  • Verkehrsstrafrecht
  • Trunkenheit im Verkehr, § 24a StVG und Gefährdung des Straßenverkehrs insbesondere mit Betäubungsmitteln
  • Fahrerlaubnisrecht, FeV und MPU

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Verband Deutscher Anwälte
  • Anwaltsverein Berchtesgadener Land e.V.
  • Deutscher Anwaltverein

Qualifikationen:

  • Fachanwältin für Verkehrsrecht

Qualität

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Julia Reubel

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

10kg Marihuana, Handeltreiben

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten