Maximilian Pollini

Rechtsanwalt

Maximilian Pollini war Richter an der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Darmstadt und ist heute strategisch denkender Strafverteidiger in Frankfurt am Main mit Richtererfahrung. Sein Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Vermögensstrafrecht, von Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche über Insolvenzverschleppung bis zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, dazu schwere Gewalt- und Eigentumsdelikte.

Der Blick von der Richterbank

Pollini steht für eine durchdachte, präzise und zielgerichtete Strafverteidigung. Seine Stärke liegt im analytischen Erfassen komplexer Sachverhalte und ihrer taktisch geschickten Umsetzung in der Verteidigung. Durch seine Tätigkeit als Richter an der Wirtschaftsstrafkammer kennt er die Denkweise und Entscheidungslogik der Justiz aus erster Hand: Er weiß, worauf eine Strafkammer bei der Beweiswürdigung achtet, welche Argumente in der Strafzumessung wirken und an welchen Stellen ein Verfahren angreifbar ist. Dieses Insiderwissen setzt er gezielt ein, um Verfahrensrisiken früh zu erkennen und zu minimieren.

Seine fachliche Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftsstrafrecht reicht bis in die Lehre. Als Richter leitete Pollini regelmäßig Examens-Crashkurse und Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare am Landgericht Darmstadt. In der Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter beschrieb er die Komplexität der Materie am Beispiel des § 266a StGB:

‚“Die Arbeit in der Wirtschaftsstrafkammer ist eine ganz und gar besondere. Neben all den oben – nicht im letzten Detail – beschriebenen Rechnungen ergeben sich noch eine Fülle weiterer, teils höchst anspruchsvoller Rechtsprobleme allein in der Anwendung von § 266a StGB. All dies bildet nur einen einzigen Teilaspekt eines einzigen Tatbestands in dem Katalog des § 74c GVG. Ein ganz erheblicher Teil der Leserschaft wird von der Komplexität abgestoßen sein und nicht nur jener, welcher zu erahnen vermag, wie umfangreich eine Ermittlungsakte in einem Strafverfahren nach § 266a StGB sein kann.“
(Maximilian Pollini, JA 2024, 595, beck-online)

Vor seiner juristischen Laufbahn war Pollini beim Bundesnachrichtendienst in Berlin tätig. Die dort geschärfte Sensibilität für vertrauliche Abläufe und sicherheitsrelevante Zusammenhänge prägt seine Arbeit bis heute, insbesondere bei sensiblen Verfahren mit öffentlicher oder medialer Relevanz.

Verteidigungsschwerpunkte und nachweisbare Erfolge

Die folgenden Verfahren sind eine kleine Auswahl aus Pollinis Praxis; die Referenzliste bildet nur einen Bruchteil der geführten Verfahren ab. Sie zeigen die Bandbreite und Schwere der Fälle.

Einstellung bei schwersten Vorwürfen. Vor der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erreichte Pollini die vollständige Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen schweren Raubes nach § 250 StGB mangels hinreichenden Tatverdachts, ein bei Gewaltdelikten dieser Schwere seltenes Ergebnis bereits im Ermittlungsverfahren. Bei der Staatsanwaltschaft München II erreichte er die Einstellung eines internationalen Verfahrens wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO und Geldwäsche mit einem Schaden im hohen sechsstelligen Bereich.

Wirtschaftsstrafrecht. Beim Vorwurf des Subventionsbetrugs mit 108.000 Euro im Zusammenhang mit Corona-Beihilfen und einem KfW-Kredit erreichte Pollini am Amtsgericht München eine Bewährungsstrafe. Ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB wurde bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach § 153 StPO eingestellt.

Schwere Gewaltdelikte trotz Vorbelastung. Am Amtsgericht Heilbronn verteidigte Pollini einen vielfach vorbestraften Mandanten gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mit Schusswaffen und Messer. In einem hart umkämpften Verfahren verhinderte er den Vollzug des Haftbefehls und erreichte eine Bewährungsstrafe.

Vermögensdelikte. Am Amtsgericht Stuttgart wurde einer Mandantin der Diebstahl von Goldmünzen im Wert von bis zu 50.000 Euro vorgeworfen. Pollini erreichte eine Bewährungsstrafe, eine verkürzte Bewährungszeit und eine Geldauflage von nur 600 Euro.

Vorträge und Veröffentlichungen:

2024 und 2025: AG- und Examenscrashkursleiter für das Justizprüfungsamt Hessen, Referendarausbilder LG Darmstadt

Pollini: Die Praxis in der Wirtschaftsstrafkammer – Am Beispiel von § 266a StGB JA 2024, 595

Juristischer Werdegang

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und dem Referendariat am Landgericht Mannheim war Maximilian Pollini zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter (sog. Brückenassessor) der 18. Wirtschaftsstrafkammer zugeordnet. Später folgte Tätigkeit als Richter in der 2. Strafvollstreckungskammer, dann in der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Darmstadt.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Maximilian Pollini

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Schwerer Raub § 250 StGB

Vorzeitige Haftentlassung § 88 JGG

Handeltreiben 180g Amphetamin, Hehlerei, mehrere Vorstrafen

Diebstahl von Goldmünzen 50.000 Euro – erhebliche Strafreduzierung

Insolvenzverschleppung und § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

5kg Cannabis, 150g Kokain – 11 Fälle Handeltreiben nicht geringer Menge

Erwerb § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

Bewaffnetes Handeltreiben § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG