Referenzen: Erfolge und abgeschlossene Strafverfahren – Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt abgeschlossene Verfahren aus allen Bereichen des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht. Konstantin Grubwinkler, Gründungspartner und Fachanwalt für Strafrecht, zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. 14 Strafverteidiger verteidigen bundesweit in Verfahren jeder Größenordnung.
Die Verfahren reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Mehrere Verfahren betrafen Tötungsdelikte, Mord, organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Ermittlungen unter Beteiligung von BKA, Europol, Eurojust und Interpol. Zu den schwersten abgeschlossenen Verfahren zählen ein bandenmäßiges Handeltreiben vor dem Landgericht Frankfurt mit 28 Millionen Euro Tatvolumen, 75 kg Kokain, 642 kg Amphetamin und 156 kg MDMA sowie Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wegen Bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern, Revision vor dem Bundesgerichtshof wegen Mordes, Revision vor dem Bundesgerichtshof wegen Handeltreiben mit über 100kg an Betäubungsmitteln und viele weitere.

Mehrere Strafverteidiger von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte sind in den führenden deutschen Anwaltsrankings ausgezeichnet: Marc N. Wandt ist seit 2017 durchgehend im FOCUS-Ranking als Top-Anwalt für Strafrecht gelistet, Thorsten Hein wurde 2025 vom FOCUS-Magazin als Top-Anwalt für Strafrecht ausgezeichnet und 2026 vom FAZ Institut als empfohlener Anwalt für Strafrecht aufgenommen, Dinah Busse wurde 2025 vom FOCUS-Magazin als Top-Anwalt für Strafrecht ausgezeichnet. Seit März 2026 ist Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte im internationalen Ranking von Leaders League als empfohlene Kanzlei für White-Collar Crime in Deutschland gelistet. Leaders League bewertet Kanzleien auf Basis eines viermonatigen Rechercheprozesses aus Mandantenbefragungen, Peer-Empfehlungen und Fallanalysen. Auf ProvenExpert trägt die Kanzlei das Qualitätssiegel mit einer Empfehlungsquote von 95 Prozent bei 792 Bewertungen (Stand April 2026). Konstantin Grubwinkler, Gründungspartner und Fachanwalt für Strafrecht, hält Vorträge beispielsweise an der Universität Augsburg zu Strafverteidigung, publiziert wissenschaftlich im BtMG und ist gefragter Experte in führenden Medien, insbesondere ARD, ZDF, SAT1 und RTL.

Alle nachfolgenden Verfahren wurden von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte verteidigt.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

“Vergewaltigungsprozess in Gießen: Verteidiger attackiert Glaubwürdigkeit des Opfers – Freispruch gefordert”

Vergewaltigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Handeltreiben 110 Ecstasytabletten, 400g Cannabis

Vorzeitige Haftentlassung § 88 JGG

Handeltreiben 180g Amphetamin, Hehlerei, mehrere Vorstrafen

Handeltreiben 1kg Marihuana

Fentanyl, Diebstahl und Besitz/Erwerb BtMG

Vergewaltigung: Verurteilung trotz Freispruchanträgen – Berufung eingelegt

WaffG – Schlagring

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Diebstahl von Goldmünzen 50.000 Euro – erhebliche Strafreduzierung

Freispruch bei 2,6kg Amphetamin und Kokain, 10 Fälle Handeltreiben, Bewährung für WaffG, SprengG, 12 Vorstrafen

§ 240 StGB, Nötigung

Insolvenzverschleppung und § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Vergewaltigung unter Einsatz von KO-Tropfen

§§ 316, 185 StGB Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung unter laufender Bewährung

Einbruchsdiebstahl, JGG

Betrug, § 263 StGB

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

Handeltreiben Kokain in nicht geringer Menge, mehrfach einschlägig vorbestraft

2 Fälle des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge

Beleidigung, Bedrohung in mehreren Fällen, mehrfach einschlägig vorbestraft

Betrug, 6200,- € Schaden

Erpressung, Computersabotage in Millionenhöhe

Diebstahl von Medikamenten, Tavor, u.A. § 95 AMG, § 242 StGB

Handeltreiben mit Cannabis § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG

Versuchte Nötigung, Körperverletzung

187g Cannabis, 207g Amphetamin § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und § 34 KCanG

Vergewaltigung

Gefährliche Körperverletzung, Schusswaffen und Messer

Gefährliche Körperverletzung

Sozialleistungsbetrug

11g Amphetamin Erwerb

Vergewaltigung

9 Fälle Erwerb 100g Cannabis, 75 Ecstasy, Umgang mit Sprengstoff

200g Cannabis Erwerb, Besitz von Betäubungsmitteln

Besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung

Erwerb 50g Haschisch

Vergewaltigung § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB

§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG Handeltreiben BtM nicht geringer Menge mit Waffen

73kg Cannabis Bandenmäßiges Handeltreiben in 8 Fällen

350 Ecstasy, 200g Cannabis Handeltreiben, schwere Vorstrafen

14 Fälle gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis nicht geringer Menge, mehrere Vorstrafen

Beihilfe zum Handeltreiben mit Kokain in 3 Fällen, 5 Vorstrafen

65g Amphetamin, 8g Kokain, 15g Ketamin, 18g MDMA Handeltreiben §29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und 70g Cannabis

Insolvenzverschleppung und Bankrott

Computerbetrug in 13 Fällen

Mord / Körperverletzung mit Todesfolge

Bedrohung eines Zeugen

§ 263 StGB Betrug, 3000 Euro Schaden

4g Kokain, 8 Ecstasy, u.A.

Fahrlässige Brandstiftung mit schwersten Verletzungen

Gefährliche Körperverletzung

Steuerhinterziehung und Geldwäsche, hoher sechsstelliger Schaden

Subventionsbetrug 108.000 Euro

Beleidigung, Körperverletzung (unter laufender Bewährung)

Gefährliche Körperverletzung, mehrere Messerstiche

6,5kg 22 Fälle Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Körperverletzung, Beleidigung

§§ 263, 27 StGB Beihilfe zum Betrug, 14.000 Euro Schaden

Angabe Cannabis an Minderjährige, gewerbsmäßiges Handeltreiben, versuchte Nötigung

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung

Räuberische Erpressung, Körperverletzung, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 10g Amphetamin

§ 114 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, fahrl. Körperverletzung

Messerangriff, gefährliche Körperverletzung § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

§ 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG Handeltreiben in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Schusswaffe

§ 261 Geldwäsche in 5 Fällen, Schaden: 12.000 Euro

Geldwäsche, V. g. Kreditwesengesetz und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Schaden: 60.000 Euro

18 Fälle der Geldwäsche, Schaden 23.651 Euro

§ 125 StGB Landfriedensbruch, Beleidigung

Nachstellung § 238 StGB

Gefährliche Körperverletzung, WaffG, 9 Vorstrafen, teilweise mehrjährige Freiheitsstrafen

1kg Kokain Einfuhr, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG

Räuberische Erpressung und Handeltreiben mit Cannabis im besonders schweren Fall 2,35kg

9 Fälle § 244a Schwerer Bandendiebstahl

Volksverhetzung und Körperverletzung

16 Fälle des sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Vergewaltigung

Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis in besonders schwerem Fall, 160kg

§ 223 StGB Körperverletzung

§ 34 Abs. 3 KCanG Handeltreiben mit Cannabis in besonders schwerem Fall, 49 Pflanzen

Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB, § 316 StGB

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz über 500 kinderpornographischer Inhalte

Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – Urteil: Nur gefährliche Körperverletzung

Versuchter Totschlag, in Anklage herabgestuft auf gefährliche Körperverletzung, Jugendstrafrecht

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Körperverletzung

Zwei Fälle der Erpressung (Versuch – je 14.000 Euro), Nötigung (Versuch), Hausfriedensbruch in drei Fällen

Vergewaltigung

§ 30a BtMG bandenmäßiges Handeltreiben – 28 Millionen Euro, 75 kg Kokain, 11 kg Heroin, 642 kg Amphetamin, 156 kg MDMA, 52 kg Methamphetamin, 1/2 Mio Ecstasy, 1/4 Mio LSD

§ 176a Abs. 1 Nr. 1 und § 183 StGB

Gefährliche Körperverletzung

§ 184b StGB

2 Verstöße Sprengstoffgesetz, WaffG und KCanG

§ 176c StGB schwerer sexueller Missbrauch

28 Ecstasy, 33g Marihuana, 15 Psilocybin-Pilze

Verstoß gegen WaffG unter laufender Bewährung

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung

10kg Marihuana, Handeltreiben

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten

1kg Marihuana

60g Methamphetamin, 32g Kokain, 280g Amphetamin, 320 Ecstasytabletten, 250g Marihuana (3 Vorstrafen)

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

388g Marihuana

Gefährliche Körperverletzung

65g Marihuana 4g Amphetamin

2g Kokain

3g Kokain

108g Amphetamin

33g Marihuana, 6 Cannabissamen

Geldfälschung, 25g Amphetamin, 20g Haschisch, 1g MDMA, 2C-B, Salvinorin A, DMT

6g Methamphetamin

100g Marihuana, Handeltreiben nicht geringer Menge

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

615g Marihuana Besitz nicht geringer Menge, Anbau

52g Amphetamin, 101g Marihuana, 0,25g MDMA

530g Marihuana Besitz nicht geringer Menge, 7 Vorstrafen

280g Marihuana Besitz nicht geringer Menge, Anbau

Geldfälschung, Besitz 25g Amphetamin, 20g Haschisch, MDMA, 2c-B, Salvinorin A, Psilocin, Dimethyltryptamin, etc.

12kg Methamphetamin, 5kg Marihuana, Handeltreiben nicht geringer Menge, 3 Vorstrafen

4g Marihuana

30g Amphetamin

Anbau 38 Cannabispflanzen

Handeltreiben in 31 Fällen, 70g Marihuana

Besitz, Herstellung, Anbau, 25g Heroin, 1,2kg Marihuana

Handeltreiben nicht geringe Menge, 114 g Amphetamin

Besitz und Anbau, 8 Cannabispflanzen / 82g Marihuana

Bandenmäßiges Handeltreiben, 3100kg Haschisch, 40kg Heroin, 25kg Kokain

Besitz und Beihilfe zum Handeltreiben nicht geringer Menge, 1 kg Marihuana

Handeltreiben nicht geringe Menge, 830 g Amphetamin – 80 g Marihuana

Handeltreiben nicht geringe Menge mit Waffen, § 30a II Nr. 2 BtMG, 24 Cannabispflanzen, 271,11g Marihuana, 127,24 Haschisch

Bandenmäßiges Handeltreiben, 1 kg Methamphetamin

Handeltreiben nicht geringe Menge, 22,4 kg Marihuana

100g Amphetamin, 20g Kokain, 2g MDMA, 2g Methamphetamin, u.A.

Handeltreiben, 420 kg Marihuana

Handeltreiben mit Waffen, 4 kg Haschisch

Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 4.000g Amphetamin

Handeltreiben, 8 kg Marihuana, 1,3 kg Haschisch, 1000 Ecstasytabletten, 250 g Amphetamin

Einfuhr, 24 Kilo Kokain

Beihilfe zum Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 250g Marihuana