Manuel Schuhböck verteidigt bei Reubel Grubwinkler Strafverteidiger in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht und im Konsumcannabisgesetz (KCanG), von Besitz und Erwerb bis zum Handeltreiben in nicht geringer Menge und in besonders schweren Fällen. Weitere Schwerpunkte sind Körperverletzungsdelikte und der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie das Jugendstrafrecht. Hinzu kommt das Fahrerlaubnisrecht, das bei Drogenvorwürfen regelmäßig neben dem Strafverfahren steht, von der vorläufigen Entziehung bis zur Wiedererteilung und MPU.
Verteidigungsschwerpunkte und nachweisbare Erfolge
Schuhböcks Arbeit lässt sich an Ergebnissen messen. Die folgenden Verfahren stehen exemplarisch für seine Verteidigung.
Handeltreiben in besonders schweren Fällen. Bei einer Beihilfe zum Handeltreiben mit 160 kg Cannabis am Amtsgericht Bruchsal erreichte Schuhböck eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Beim Vorwurf des Handeltreibens mit Cannabis in besonders schwerem Fall, 49 Pflanzen, am Amtsgericht Zittau erreichte er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. In einem Verfahren am Amtsgericht Tiergarten wegen Handeltreibens in nicht geringer Menge mit verschiedenen Betäubungsmitteln setzte er für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe von neun Monaten durch.
Verteidigung trotz erheblicher Vorbelastung. Am Amtsgericht Landau reduzierte Schuhböck einen Vorwurf nach § 29a BtMG, 207 g Amphetamin, auf einen minder schweren Fall; der Cannabisvorwurf wurde eingestellt, im Übrigen erging eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe.
Einstellungen im Betäubungsmittelstrafrecht. Einen erheblichen Teil seiner Betäubungsmittelverfahren beendet Schuhböck ohne Hauptverhandlung durch Einstellung, häufig gegen Auflage nach § 153a StPO, etwa bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Besitzes von Kokain und Ecstasy. Die hier gezeigten Verfahren sind eine Auswahl; die Zahl der erreichten Einstellungen geht weit darüber hinaus.
Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Am Amtsgericht Ludwigsburg erreichte Schuhböck, dass ein als Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagter Vorwurf im Urteil auf die gefährliche Körperverletzung reduziert wurde. Bei einem Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit Beleidigung und Körperverletzung am Amtsgericht Jülich erreichte er eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe.
Fahrerlaubnis und MPU bei Drogenvorwürfen
Bei Betäubungsmittelvorwürfen droht neben der Strafe häufig der Verlust der Fahrerlaubnis. Schuhböck verbindet die strafrechtliche Verteidigung mit dem verwaltungsrechtlichen Vorgehen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und begleitet das Verfahren bis zur Wiedererteilung und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese Verzahnung verhindert, dass ein günstiges Strafergebnis durch eine spätere Fahrerlaubnisentziehung entwertet wird.