Manuel Schuhböck

Rechtsanwalt

Manuel Schuhböck verteidigt bei Reubel Grubwinkler Strafverteidiger in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht und im Konsumcannabisgesetz (KCanG), von Besitz und Erwerb bis zum Handeltreiben in nicht geringer Menge und in besonders schweren Fällen. Weitere Schwerpunkte sind Körperverletzungsdelikte und der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie das Jugendstrafrecht. Hinzu kommt das Fahrerlaubnisrecht, das bei Drogenvorwürfen regelmäßig neben dem Strafverfahren steht, von der vorläufigen Entziehung bis zur Wiedererteilung und MPU.

Verteidigungsschwerpunkte und nachweisbare Erfolge

Schuhböcks Arbeit lässt sich an Ergebnissen messen. Die folgenden Verfahren stehen exemplarisch für seine Verteidigung.

Handeltreiben in besonders schweren Fällen. Bei einer Beihilfe zum Handeltreiben mit 160 kg Cannabis am Amtsgericht Bruchsal erreichte Schuhböck eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Beim Vorwurf des Handeltreibens mit Cannabis in besonders schwerem Fall, 49 Pflanzen, am Amtsgericht Zittau erreichte er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. In einem Verfahren am Amtsgericht Tiergarten wegen Handeltreibens in nicht geringer Menge mit verschiedenen Betäubungsmitteln setzte er für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe von neun Monaten durch.

Verteidigung trotz erheblicher Vorbelastung. Am Amtsgericht Landau reduzierte Schuhböck einen Vorwurf nach § 29a BtMG, 207 g Amphetamin, auf einen minder schweren Fall; der Cannabisvorwurf wurde eingestellt, im Übrigen erging eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe.

Einstellungen im Betäubungsmittelstrafrecht. Einen erheblichen Teil seiner Betäubungsmittelverfahren beendet Schuhböck ohne Hauptverhandlung durch Einstellung, häufig gegen Auflage nach § 153a StPO, etwa bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Besitzes von Kokain und Ecstasy. Die hier gezeigten Verfahren sind eine Auswahl; die Zahl der erreichten Einstellungen geht weit darüber hinaus.

Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Am Amtsgericht Ludwigsburg erreichte Schuhböck, dass ein als Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagter Vorwurf im Urteil auf die gefährliche Körperverletzung reduziert wurde. Bei einem Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit Beleidigung und Körperverletzung am Amtsgericht Jülich erreichte er eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe.

Fahrerlaubnis und MPU bei Drogenvorwürfen

Bei Betäubungsmittelvorwürfen droht neben der Strafe häufig der Verlust der Fahrerlaubnis. Schuhböck verbindet die strafrechtliche Verteidigung mit dem verwaltungsrechtlichen Vorgehen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und begleitet das Verfahren bis zur Wiedererteilung und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese Verzahnung verhindert, dass ein günstiges Strafergebnis durch eine spätere Fahrerlaubnisentziehung entwertet wird.

Spezialgebiete:

  • Strafprozessrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • BZRG und Polizeirecht
  • Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Verwaltungsrechtliche Erfolge:

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums, Auswirkungen des KCanG: OVG Saarland, Beschl. v. 07.08.2024 – 1 B 80/24
Leitsatz: Es erscheint nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit zu schließen.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Manuel Schuhböck

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

WaffG – Schlagring

187g Cannabis, 207g Amphetamin § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und § 34 KCanG

200g Cannabis Erwerb, Besitz von Betäubungsmitteln

350 Ecstasy, 200g Cannabis Handeltreiben, schwere Vorstrafen

65g Amphetamin, 8g Kokain, 15g Ketamin, 18g MDMA Handeltreiben §29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und 70g Cannabis

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

5kg Cannabis, 150g Kokain – 11 Fälle Handeltreiben nicht geringer Menge

Erwerb § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

Bewaffnetes Handeltreiben § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG