Sandra Hofmeister

Rechtsanwältin

Sandra Hofmeister ist eine erfahrene und hochkompetente Rechtsanwältin, die seit Jahren spezialisiert ausschließlich im Strafrecht arbeitet.
Sie verfügt über exzellentes strategisches Gespür, hervorragende juristische und strafprozessuale Fähigkeiten. Sie arbeitet in ihren Fällen mit absolutem Fokus und Seriösität.

Rechtsanwältin Hofmeister ist bekannt für ihre präzise und abgeklärte Herangehensweise an komplexe strafrechtliche Sachverhalte. Sie versteht es, auch in herausfordernden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und gezielt die besten Optionen für ihre Mandanten zu verfolgen. Als Mitglied einer der renommiertesten Strafrechtskanzleien in Deutschland setzt sie sich mit höchstem Engagement und Fachwissen für die Interessen ihrer Mandanten ein und gilt als verlässliche Partnerin in allen Bereichen des Strafrechts.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Hofmeister im Strafrecht liegen im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und der strategischen Prozessführung im allgemeinen Strafrecht.

Rechtsanwältin Hofmeister ist außerdem spezialisiert auf Fahrerlaubnisrecht, Führerschein, FeV und MPU insbesondere in Bezug auf Betäubungsmittel. Sie berät in unserem Team in Führerscheinsachen und vertritt unsere Mandanten gegenüber Fahrerlaubnisbehörden.

Rechtsanwältin Hofmeister schloss das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Universität Augsburg mit Prädikat ab. Danach leistete Rechtsanwältin Hofmeister den juristischen Vorbereitungsdienst am OLG München ab und absolvierte auch das zweite Staatsexamen mit Prädikat. Während ihrer Ausbildung war sie unter anderem am bei der Staatsanwaltschaft Traunstein und am AG Traunstein tätig.

Schwerpunkte:

Qualifikationen:

  • Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Bereich Strafrecht (§ 13 FAO)

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Sandra Hofmeister

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

10kg Marihuana, Handeltreiben

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten