Sandra Däschlein

Rechtsanwältin
LL.M.

Rechtsanwälin Däschlein zeichnet sich besonders durch hervorragende juristische Kenntnisse und analytischen Sachverstand aus. Unsere Mandanten schätzen ihre strafprozessuale Kampfkraft insbesondere in Hauptverhandlungen bei schweren Delikten.
Mit hoher juristischer Expertise und umfassenden strafprozessualen Kenntnissen vertritt sie ihre Mandanten mit unerschütterlicher Entschlossenheit und strategischem Scharfsinn. Ihre Arbeitsweise zeichnet sich durch eine präzise Planung und eine klare, zielorientierte Vorgehensweise aus, die sie zu einer herausragenden Vertreterin in ihrem Fachbereich machen.

Ihr Vorgehen ist geprägt von einer intensiven Auseinandersetzung mit den Details jedes Falls, wodurch sie stets die optimale Strategie für eine erfolgreiche Verteidigung entwickelt. In komplexen und anspruchsvollen Situationen bewahrt sie stets die Kontrolle und kämpft engagiert für die Rechte und Interessen ihrer Mandanten.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M. liegen in der Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, Cannabis (KCanG), Vermögensdelikten und Körperverletzung. Außerdem ist sie spezialisiert auf die aufenthaltsrechtlichen Folgen von Strafverfahren.

Sandra Däschlein schloss das erste juristische Staatsexamen an der Humboldt Universität zu Berlin mit Prädikat ab. Das zweite Staatsexamen legte sie ebenfalls mit Prädikat am OLG München ab. Vor ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin in unserer Kanzlei war Sandra Däschlein in der Kanzlei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG in Düsseldorf vorrangig auf dem Gebiet der Strafrechts und Auslieferungsrechts tätig.

Spezialgebiete:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Vermögensdelikte, Raub, räuberische Erpressung
  • Strafprozessrecht, strafprozessuale Revision
  • Migration in Bezug Strafsachen

Qualifikation:

  • Masterabschluss LL.M. Lawyer and Legal Practice
    (Steuerstrafrecht, Note: 1,3)
  • Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Bereich Strafrecht (§ 13 FAO)

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Sandra Däschlein

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten

1kg Marihuana