Doping – Ihr Anwalt für AntiDopG
Doping ist ein wichtiger Schwerpunktbereich unserer Anwälte. Das Anti-Doping-Gesetz und das BtMG überschneiden sich nicht nur in den Stoffen und Stimulantien. Auch die Tatbestände und Definitionen im AntiDopG und BtMG sind nahezu deckungsgleich. Durch die enge Verwandschaft zum BtMG, sind wir als spezialisierte Anwälte für verbotene Stoffe schwerpunktmäßig auch im Anti-Doping-Gesetz und Arzneimittelgesetz tätig. In der Praxis sind die häufigsten Verfahren insbesondere Kraftsport und Bodybuilding, hierbei Anabolika (insbesondere Testosterone und Derivate) und Stimulantien (insb. DMAA) aber auch Maskierungen und Diuretika. Viele der Relevanten Stoffe unterfallen (auch) dem BtMG oder AMG.