Andreas Achatz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Andreas Achatz ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Experte für Betäubungsmittelstrafrecht. Absoluter Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Verteidigung von schweren Fällen im Betäubungsmittelstrafrecht. Er kann auf langjährige Erfahrung in der Verteidigung schwerer und schwerster BtM-Delikte an Gerichten im ganzen Bundesgebiet zurückblicken. Dazu gehören zahlreiche komplexe Verfahren im bandenmäßigen Handeltreiben, organisierter Kriminalität oder Großverfahren aus dem Bereich der INTERPOL-Ermittlungen bezüglich Kryptohandys EncroChat und insbesondere Sky ECC. Hier verteidigt Rechtsanwalt Achatz insbesondere gegenüber Bundeskriminalamt (BKA) und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)

Andreas Achatz verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung schwerster und organisierter Kriminalität insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht. Seine umfassende Erfahrung und sein profundes Fachwissen ermöglichen es ihm, selbst die anspruchsvollsten und komplexesten Strafsachen zielgerichtet und strategisch zu führen. Er vertritt seine Mandanten mit höchster Professionalität und Präzision, wobei seine Verteidigungsstrategien stets auf fundiertem Wissen und jahrelanger Erfahrung basieren.

Sein Engagement für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten und sein entschlossener Einsatz für die Interessenvertretung haben Herrn Achatz zu einem gefragten und geschätzten Spezialisten in der deutschen Betäubungsmittelstrafrechtsszene gemacht.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Andreas Achatz

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

5kg Cannabis, 150g Kokain – 11 Fälle Handeltreiben nicht geringer Menge

Erwerb § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

Bewaffnetes Handeltreiben § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG