Anwalt für BtMG – bundesweit
- Absolute Spezialisten im Betäubungsmittelstrafrecht
- Fachanwälte für Strafrecht
- Unsere Erfolge sprechen für sich: Referenzen
Klare Prognose
Erfolgreich · Souverän · Stark
Folgen Sie uns:
MÜNCHEN – STUTTGART – FREILASSING – EGGENFELDEN – BAD KÖTZTING
Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf
Rechtsfolge | Gericht | Vorwurf und Menge BtM |
1 Jahr 4 Monate Bewährung | AG Weimar | Geldfälschung, Besitz 25g Amphetamin, 20g Haschisch, MDMA, 2c-B, Salvinorin A, Psilocin, Dimethyltryptamin, etc. |
Freispruch | AG Weilheim | 4g Marihuana |
Freispruch | AG Rosenheim | 30g Amphetamin |
60 Tagessätze Geldstrafe | AG Apolda | Anbau 38 Cannabispflanzen |
300,- € Geldauflage, Suchtberatung | AG Tettnang | Handeltreiben in 31 Fällen, 70g Marihuana |
1 Jahr 8 Monate Bewährung | AG Traunstein | Besitz, Herstellung, Anbau, 25g Heroin, 1,2kg Marihuana |
Freispruch | AG Nördlingen | Handeltreiben nicht geringe Menge, 114 g Amphetamin |
2.400,- € Geldstrafe | AG Neustadt | Besitz und Anbau, 8 Cannabispflanzen / 82g Marihuana |
(laufend) | Staatsanwaltschaft München I | Bandenmäßiges Handeltreiben, 3100kg Haschisch, 40kg Heroin, 25kg Kokain |
1 Woche Jugendarrest + Auflagen und Weisungen | AG Mühldorf am Inn | Besitz und Beihilfe zum Handeltreiben nicht geringer Menge, 1 kg Marihuana |
(Haftbefehl außer Vollzug) | Staatsanwaltschaft Ingolstadt | Handeltreiben nicht geringe Menge, 830 g Amphetamin – 80 g Marihuana |
1 Jahr 6 Monate Bewährung | LG Landshut | Handeltreiben nicht geringe Menge mit Waffen, § 30a II Nr. 2 BtMG, 24 Cannabispflanzen, 271,11g Marihuana, 127,24 Haschisch |
Freispruch | LG München | Bandenmäßiges Handeltreiben, 1 kg Methamphetamin |
6 Jahre (Revision) | BGH | Handeltreiben nicht geringe Menge, 22,4 kg Marihuana |
Geldstrafe und Einstellung | AG Pfaffenhofen | 100g Amphetamin, 20g Kokain, 2g MDMA, 2g Methamphetamin, u.A. |
(Zweitmeinung) | LG München | Handeltreiben, 420 kg Marihuana |
2 Jahre Bewährung | LG Deggendorf | Handeltreiben mit Waffen, 4 kg Haschisch |
2 Jahre 6 Monate | AG Bad Kreuznach | Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 4.000g Amphetamin |
1 Jahr 8 Monate | AG Altötting | Handeltreiben, 8 kg Marihuana, 1,3 kg Haschisch, 1000 Ecstasytabletten, 250 g Amphetamin |
4 Jahre 6 Monate | LG Wuppertal | Einfuhr, 24 Kilo Kokain |
Freispruch | AG Schwandorf | Beihilfe zum Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 250g Marihuana |
Effektiv: Sofort einen BtM Anwalt einer spezialisierte Kanzlei mit der Verteidigung zu beauftragen.
In Fällen ganz geringer Menge ohne Vorstrafe in denen die berufliche Zukunft nicht von einem (BtM)freien Führungszeugnis abhängt, kann es rentabel sein, wie folgt vorzugehen:
In vielen Strafverfahren ist es von entscheidender Bedeutung, ob eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln erreicht ist. Wenn die nicht geringe Menge noch nicht erreicht ist, ist eine Verfolgung nach § 29 BtMG möglich. Dann ist auch eine Geldstrafe oder sogar kompletten Einstellung des Verfahren denkbar. Die Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG kann Ihr BtM Anwalt für BtMG und Strafverteidiger schon im Ermittlungsverfahren für Sie beantragen beziehungsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen. Das ist insbesondere geboten, wenn eine geringe Menge zum Eigenbedarf im Raum steht.
Ist hingegen die nicht geringe Menge erreicht, kommt nur noch eine Verurteilung nach § 29a BtMG in Betracht und die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich und eine Einstellung des Verfahrens ist so gut wie ausgeschlossen.
Für die Beurteilung der nicht geringen Menge kommt es auf die Wirkstoffmenge an. Die reine Gewichtsmenge brutto spielt nur bei der geringen Menge zum Eigenbedarf eine Rolle.
Besonders schwierig wird die Bestimmung der nicht geringen Menge beim Anbau von Marihuana und insbesondere beim Anbau von Marihuana mit der Absicht des Handeltreibens. Wird Ihnen eine nicht geringe Menge vorgeworfen, empfehlen wir dringend, sich von einem Anwalt für BtMG beraten und verteidigen zu lassen.
Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind im sechsten Abschnitt ab § 29 BtMG die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen das BtMG geregelt. Grundsätzlich ist es in jedem Fall zu empfehlen, sich von einem BtM Anwalt schon im Ermittlungsverfahren verteidigen zu lassen. Ob es rentabel ist, einen Anwalt für BtMG zu beauftragen, hängt zum größten Teil davon ab, welches Strafmaß zur Anwendung kommt. Dafür lohnt sich ein Blick in den Strafenkatalog der Drogendelikte.
Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe:
In den nachfolgenden Fällen sollten Sie sich dringend von einem BtM Anwalt vertreten lassen:
1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:
2 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:
5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:
*: Am Telefon können Sie mit uns frei sprechen. Korrespondenz mit dem künftigen Strafverteidiger und BtM Anwalt darf nach § 160a I 2 StPO nicht abgehört werden. Erkenntnisse sind unverwertbar (BGH, 18. Februar 2014, StB 8/13). Wir empfehlen für Unterlagen verschlüsselte Emails zu verwenden (OpenPGP). Sprechen Sie uns an.