Konstantin Grubwinkler

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Strafrecht

Konstantin Grubwinkler zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands und wird in den Medien als Staranwalt für Strafrecht bezeichnet. Er ist Gründungspartner von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte, einer der größten ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzleien Deutschlands, und bundesweit gefragter Experte für Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht.
Als Experte zu Strafrecht und Drogenpolitik wird er regelmäßig von ZDF, ARD, BR und Deutschlandfunk befragt. Für Legal Tribune Online analysierte er in einem Gastbeitrag den Cannabis-Beschluss des BGH zur nicht geringen Menge und begründete, warum er die Festsetzung des Grenzwerts bei 7,5 Gramm THC für verfassungswidrig hält. In sozialen Medien folgen ihm mehr als eine halbe Million Menschen. Eine Auswahl der Beiträge mit Quellen steht am Ende dieser Seite.
Konstantin Grubwinkler ist Sprecher von LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition) und Mitglied im Schildower Kreis, dem Fachnetzwerk aus Wissenschaft und Praxis für eine evidenzbasierte Drogenpolitik.

Staranwalt Strafrecht München Grubwinkler ZDF

Im März 2026 wurde Konstantin Grubwinkler vom internationalen Ranking-Institut Leaders League in die Liste „Germany – Best Law Firms for White-Collar Crime 2026″ aufgenommen. Leaders League bewertet auf Basis eines viermonatigen Rechercheprozesses aus Mandantenbefragungen, Peer-Empfehlungen und Fallanalysen.
Seit Gründung der Kanzlei 2014 hat Konstantin Grubwinkler gemeinsam mit dem Team aus 14 Strafverteidigern über 20.000 Strafverfahren geführt und entwickelt für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Er setzt sich mit Nachdruck für Bürgerrechte und eine unabhängige, faire Justiz ein und gilt als pointierter Kritiker unverhältnismäßiger polizeilicher Maßnahmen.

Presseanfragen:

mail@rgra.de oder rufen Sie direkt an: 086547767333

Konstantin Grubwinkler steht für Interviews und Expertenanalysen gerne auch kurzfristig ohne Vorbereitung zur Verfügung. Die Kanzlei verfügt über ein Studio, in dem wir Videokonferenzen in Rohdaten aufzeichnen können. Eine Anreise mit Drehteam ist möglich aber nicht erforderlich.

Anfragen Strafverteidigung:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte ist eine der größten Kanzleien Deutschlands, die sich ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert hat. Wir vertreten Mandanten bundesweit – engagiert, diskret und mit höchster Expertise.

Strafverteidigung in ganz Deutschland: Hier Kontakt aufnehmen.

Veröffentlichungen:

„Verbrechen wider die Sittlichkeit“ – Preußisches StGB von 1851 lässt grüßen – Der Phantomtatbestand § 30 Abs. 1 Nr. 5 BtMG, die gefährdende Abgabe an Minderjährige
Zeitschrift für internationale Strafrechtswissenschaft 5/2024 Seite 335

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Konstantin Grubwinkler

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge § 34 KCanG, über 100 Gramm THC

Vergewaltigung § 177 StGB

Untreue + Unterschlagung § 266, § 246 StGB, 80.000 Euro

„Falscher Polizist“ – Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug § 263 StGB, Schaden über 100.000 Euro

Sexuelle Belästigung § 184i StGB, Körperverletzung § 223