Cannabis Stecklinge kaufen erlaubt?

Cannabis Stecklinge dürfen völlig legal erworben werden. Stecklinge im Sinne von § 1 Nr. 6 KCanG zählen nicht zu den drei Pflanzen, die privat angebaut werden dürfen. Sogar der Handel mit Stecklingen ist nicht strafbar. Cannabis Stecklinge sind legale.
Definition Cannabis Steckling: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.

Was sind Stecklinge im Sinne von § 1 Nr. 6 CanG? Ist es erlaubt, Cannabis Stecklinge zu kaufen oder zu verkaufen? Wie viele Stecklinge darf man besitzen?

Vorsicht! Was sind Cannabis Stecklinge i. S. d. § 1 Nr. KCanG?

Wann handelt es sich noch um einen unbeschränkten Cannabis-Steckling, und wann liegt eine Pflanze vor, von der nur der Anbau von drei Exemplaren legal ist? Bis zu welcher Größe gilt ein Steckling noch als solcher?

Aktuell besteht ein Risiko der Strafverfolgung, sobald Stecklinge in Erde oder ein anderes Substrat eingesetzt werden. Faustregel: Alles, was in einem Topf oder einem anderen Behältnis „eingepflanzt“ ist, birgt ein Risiko der Strafbarkeit.

Die Kommentarliteratur und teilweise die Rechtsprechung orientieren sich aktuell an dieser (fehlerhaften) Definition:

„Stecklinge werden mit dem Einpflanzen zum Setzling (BT-Drs. 20/8704, 89) und unterfallen dann dem Cannabisbegriff des § 1 Nr. 8 KCanG. Stecklinge unterscheiden sich also von Cannabispflanzen iSd § 1 Nr. 8 KCanG dadurch, dass sie noch nicht eingepflanzt sind.“
(Patzak/Fabricius/Patzak, 11. Aufl. 2024, KCanG § 1 Rn. 8, beck-online)

Auch der Beck Onlinekommentar übernimmt diese Definition ungeprüft und zitiert Patzak/Fabricius wörtlich:

„Stecklinge werden mit dem Einpflanzen zum Setzling (BT-Drs. 20/8704, S. 91); dann unterfallen sie dem Cannabisbegriff nach § 1 Nr. 8. Von Cannabispflanzen unterscheiden sich Stecklinge dadurch, dass sie noch nicht eingepflanzt sind (vgl. Patzak/Fabricius, BtMG, § 1 Rn. 8).“
(BeckOK BtMG/Hollering/Köhnlein, 24. Ed. 15.9.2024, KCanG § 1 Rn. 15, beck-online)

Cannabis Stecklinge legal oder strafbar? Definition

Cannabis Stecklinge kaufen erlaubt? Einordnung nach KCanG:

§ 2 Abs. 1 KCanG sieht ein allgemeines Cannabisverbot vor.
Die Verbote in § 2 KCanG beziehen sich nach dem eindeutigen Wortlaut ausschließlich auf Cannabis nach § 1 Nr. 8 KCanG. Samen und Stecklinge sind Vermehrungsmaterial im Sinne von § 1 Nr. 7 KCanG und damit nach § 1 Nr. 8 KCanG vom Begriff Cannabis ausgenommen.
Stecklinge sind demnach von den Regeln für Pflanzen im KCanG ausgenommen. Privat ist es erlaubt, bis zu drei Pflanzen zu besitzen und unbegrenzt Stecklingen. Dasselbe gilt für den Handel: Handel mit Pflanzen ist strikt verboten. Strecklinge fallen nicht unter § 2 KCanG, damit ist sogar gewerblicher Handel legal möglich. Es liegt keine Straftat nach KCanG vor, insbesondere kein strafbarer Besitz nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG oder Handel nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG jeweils in Verbindung mit § 2 Abs. 1 KCanG.

Beschlagnahme von über 100 Stecklingen des Deutschen Hanfverbandes Ortsgruppe Halle-Saalekreis

Im Juli 2024 beschlagnahmte die Polizei über 100 Stecklinge des DHV Halle. Die Stecklinge sollten im Rahmen eines Aktionstages an interessierte Personen verschenkt werden.

„Stecklinge werden mit dem Einpflanzen zum Setzling und unterfallen dann dem Cannabisbegriff des § 1 Nr. 8 KCanG“ Diese Erweiterung der Strafbarkeit über den Wortlaut des Gesetzes hinaus verbietet sich. Stecklinge sind nach § 1 Nr. 6 KCanG Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen. Für ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal „nicht eingepflanzt“ besteht kein Raum. Den Strafbarkeitsrahmen über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu erweitern, ist nicht nur materiell falsch, sondern ein rechtswidriger Verstoß gegen das Analogieverbot und das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Bestimmtheitsgebot. Die Verteidigung wird vollständig finanziert durch den Deutschen Hanfverband.

Unsere Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft

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Konstantin Grubwinkler
Konstantin Grubwinkler zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Er ist renommierter Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht und Konsumcannabisgesetz.

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