Stefan Unrein ist Fachanwalt für Strafrecht bei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte in München sowie in der Zentrale in Freilassing. Seine Schwerpunkte liegen im Betäubungsmittelstrafrecht und im Konsumcannabisgesetz. Er verteidigt in Verfahren wegen Besitzes, Handeltreibens, Einfuhr, bandenmäßiger Tatvorwürfe und bewaffneten Handeltreibens nach § 30a BtMG.
Verteidigung von Berufsträgern
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Verteidigung von Berufsträgern, insbesondere Ärzten, Beamten und Rechtsanwälten. In diesen Verfahren steht neben der strafrechtlichen Sanktion häufig die berufliche Existenz auf dem Spiel, etwa durch disziplinarrechtliche, berufsrechtliche oder beamtenrechtliche Folgen. Stefan Unrein entwickelt Verteidigungsstrategien deshalb stets mit Blick auf Strafverfahren, Beruf, Reputation und Vertraulichkeit.
Zu seinen weiteren Tätigkeitsfeldern gehören das Medizin- und Arztstrafrecht, das Arzneimittelgesetz, das Anti-Doping-Gesetz, das Waffenstrafrecht, die Strafvollstreckung und Darknetkriminalität. Daneben erstellt er strafrechtliche Gutachten, insbesondere zu CBD, Cannabis-Anbau, Cannabis-Vertrieb und dem erlaubten Handel mit sogenannten Legal Highs.
Aktuelle Referenzen
Aktuelle Referenzen belegen seine besondere Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht. Vor dem Landgericht Kempten erreichte Stefan Unrein in einem Verfahren wegen bewaffneten Handeltreibens nach § 30a BtMG trotz einer gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vor dem Landgericht Landshut verteidigte er im Berufungsverfahren einen heranwachsenden Mandanten, der erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war. In der Berufung erreichte Stefan Unrein eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am Amtsgericht Augsburg erreichte er in einem Cannabis-Verfahren nach dem Konsumcannabisgesetz nach Widerspruch gegen die Verwertung einer Spontanäußerung einen Freispruch.