Sandra Hofmeister

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Sandra Hofmeister ist eine erfahrene und hochkompetente Fachanwältin für Strafrecht, die seit vielen Jahren hochspezialisiert ausschließlich in der Strafverteidigung arbeitet.
Sie verfügt über exzellentes strategisches Gespür, hervorragende juristische und strafprozessuale Fähigkeiten. Sie arbeitet in ihren Fällen mit absolutem Fokus und Seriosität.

Rechtsanwältin Hofmeister ist bekannt für ihre präzise und abgeklärte Herangehensweise an komplexe strafrechtliche Sachverhalte. Sie versteht es, auch in herausfordernden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und gezielt die besten Optionen für ihre Mandanten zu verfolgen. Als Strafverteidigerin in einer der renommiertesten Strafrechtskanzleien in Deutschland setzt sie sich mit höchstem Engagement und Fachwissen für die Interessen ihrer Mandanten ein und gilt als verlässliche Partnerin in allen Bereichen des Strafrechts.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Hofmeister im Strafrecht liegen im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und der strategischen Prozessführung im Strafrecht.

Schwerpunkte:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Sandra Hofmeister

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Angabe Cannabis an Minderjährige, gewerbsmäßiges Handeltreiben, versuchte Nötigung

§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung

Räuberische Erpressung, Körperverletzung, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 10g Amphetamin

§ 114 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, fahrl. Körperverletzung