Bei regelmäßigem Konsum von Cannabis oder einmaligem Konsum anderer Drogen / Betäubungsmittel wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das gilt auch, wenn kein Fahrzeug geführt wurde. Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wird der Führerschein wegen Drogen entzogen, wird die Fahrerlaubnis in der Regel erst wieder erteilt, wenn 12 Monate Abstinenz nachgewiesen und MPU bestanden wurde.
Schon der Besitz von Drogen führt zur Überprüfung der Fahreignung.
Konsum und Führerschein
Wie wirkt sich der Konsum von Drogen außerhalb des Straßenverkehrs auf den Führerschein aus?
Kann ich den Führerschein verlieren, wenn ich ohne Auto zu fahren kontrolliert werde?
Schon einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) führt zu Fahrerlaubnisentzug und MPU. Das gilt auch, wenn der Konsum nicht im Zusammenhang mit einer Fahrt stattgefunden hat. Bei Konsum von Cannabis sind die Konsumgewohnheiten ausschlaggebend.
Konsum OHNE führen eines Fahrzeugs | Fahreignung | Folgen |
Einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln nach BtMG, ausgenommen Cannabis | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
Regelmäßiger Konsum von Cannabis | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
Gelegentlicher Konsum von Cannabis | geeignet* | – |
Abhängigkeit von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
Missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Stoffen | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
*: wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
Zur Strafbarkeit des Konsums von Betäubungsmitteln.
Besitz und Führerschein
Wie wirkt sich der Besitz von Drogen auf den Führerschein aus?
Wenn nur der Besitz von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) gegeben ist und kein Konsum vorliegt, wird in der Regel ein ärztliches Gutachten angeordnet. Ein Führerscheinentzug wegen Drogen erfolgt nur wenn das ärztliche Gutachten negativ ist.
Besitz | Fahreignung | Folgen |
Besitz von Betäubungsmitteln nach BtMG, ausgenommen Cannabis | zweifelhaft | Ärztliches Gutachten |
Besitz von Cannabis | geeignet | – |
Besitz anderer psychoaktiv wirkender Stoffe | geeignet | – |
Medizinisches Cannabis auf Rezept und Führerschein
Wie wirkt sich medizinisches Cannabis auf Rezept auf den Führerschein aus?
Wird medizinisches Cannabis nach ärztlicher Verordnung eingenommen, richtet sich die Fahreignung nicht nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 FeV “Regelmäßige Einnahme von Cannabis” sondern nach Nr. 9.6 “Dauerbehandlung mit Arzneimitteln”. Dieser regelmäßige Konsum schließt für sich genommen die Fahreignung dann nicht aus.
Wie bei jeder Einnahme von Medikamenten ist jedoch die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn folgendes vorliegt:
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß
9.6.2 Anlage 4 FeV
Mangels wissenschaftlicher Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit bei medizinischem Cannabis, ist aktuell keine sichere Aussage zur Fahreignung bei medizinischem Cannabis möglich.
Einnahme von Cannabis | Fahreignung | Folgen |
Nach ärztlicher Verordnung | offen | Einzelfallbetrachtung |
Entgegen ärztlicher Verordnung | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
Beigebrauch von illegalem Cannabis | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
Beigebrauch von Alkohol | zweifelhaft | offen |
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß | ungeeignet | Fahrerlaubnisentzug, MPU |
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass bei Einnahme von medizinischem Cannabis auf Rezept regelmäßig nicht auszuschließen ist, dass die Fahreignung entfällt. Das bedeutet, wenn die Cannabismedikamente nicht streng nach Vorgabe eingenommen werden ein Führerscheinentzug wegen Drogen und MPU drohen.
Nach Nr. 15.1 des Anhangs III zur 3. Führerschein-Richtlinie, mit dem Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs formuliert werden, darf Bewerbern oder Fahrzeugführern, die regelmäßig psychotrope Stoffe in irgendeiner Form einnehmen, wenn die aufgenommene Menge so groß ist, dass die Fahrtüchtigkeit nachteilig beeinflusst wird, eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch ihre Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies gilt auch für alle anderen Arzneimittel oder Kombinationen von Arzneimitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wird ein betäubungsmittelhaltiges Medikament nicht entsprechend der ärztlichen Verschreibung eingenommen, so ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass die Fahrtüchtigkeit nachteilig beeinflusst wird und die Fahreignung entfällt.
VGH München, Beschluss v. 29.04.2019 – 11 B 18.2482
Eine Antwort
Hallo,
ist die Tabelle 2 bindend, oder liegt das nochmal in der Entscheidung des Sachbearbeiters ob noch ein ärztliches Gutachten gefordert wird?
Danke und Grüße