Offener Brief an die SZ: Konstantin Grubwinkler zur Berichterstattung über Kokain auf dem Oktoberfest
Fachanwalt für Strafrecht Konstantin Grubwinkler kritisiert in einem offenen Brief an die Süddeutsche Zeitung (SZ) deren Berichterstattung über Kokain und Polizeikontrollen auf dem Oktoberfest. Anlass ist der Artikel „Auf der Wiesn ist das Koks billiger als eine Mass Bier“ vom 29. September 2026, der seine Kritik an der Drogenpolitik als Warnung an „offenbar koksende Follower“ darstellt. Grubwinkler beanstandet die verkürzte Wiedergabe seiner Aussagen und die weitgehend unkritische Übernahme der Perspektive von Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Mittelpunkt stehen die Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten, eine evidenzbasierte Drogenpolitik und journalistische Sorgfalt. Hier veröffentlichen wir den offenen Brief im Wortlaut.



Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Artikel „Auf der Wiesn ist das Koks billiger als eine Mass Bier“ vom 29. September 2026 schreiben Sie:
„Auf dem Oktoberfest ging vor wenigen Tagen das Video eines Anwalts viral, der seine offenbar koksenden Follower warnt, auf der Wiesn „extrem vorsichtig“ zu sein. Auf dem Oktoberfest seien Menschen, die sich „halbtot saufen“ und die Straftaten verübten, während die Polizei auf den Toiletten lausche, um „harmlose Konsumenten“ von Kokain zu überführen. „Irre“ sei das und „paradox“, findet er.
Tom R. (Name geändert) findet das nicht. Er ist seit 17 Jahren Rauschgiftfahnder. In seiner Kindheit hat er Freunde sterben sehen, die eine Überdosis Heroin genommen hatten. „Da hab’ ich relativ früh entschieden, zur Polizei zu gehen“, erzählt er. Rauschgift sei einfach „brutal heftig, etwas, was nur zerstört. So wie jetzt das Kokain“.“
Hier meldet sich der Anwalt mit den koksenden Followern.
Ich bitte wenig aufrichtig um Entschuldigung, dass ich mein Video nicht noch deutlicher als Kritik an politisch institutionalisierter Doppelmoral und destruktiver Drogenpolitik gekennzeichnet habe. Ich ging davon aus, dass das auch mit der heute kolportiert kurzen Aufmerksamkeitsspanne in sozialen Medien bei meinem Video von sage und schreibe 70 Sekunden Länge eindeutig erkennbar sei. Damit bin ich offensichtlich einem Irrtum erlegen.
Ganz abgesehen von dem Falschzitat „Harmlose Konsumenten“ (was zwar faktisch richtig ist[1], jedoch in meinem Video nicht vorkommt) strotzt Ihr Artikel nur so vor journalistischen Schwächen und präsentiert sich hauptsächlich als voyeuristisch-sensationslüsterne Aneinanderreihung von Horrormärchen.
„Und die Fahnder? Lauschen, schlagen zu – und blicken oft in menschliche Abgründe.“
Als Bonus zu den voyeuristischen Darstellungen haben wir dann noch ein ganz wunderbares Fallhöhen- respektive Schadenfreude-Motiv:
„Der Schampus floss in Strömen, die Fünfhunderter wurden locker gezückt. Und wo fand man den Mann im feinen Trachtenzwirn? „Kniend auf einer versifften Toilette, wo er die Line Koks von der Klobrille zog.““
Sowie fast noch abstoßendere Aussagen wie:
„Und gerade für wohlhabende Ärzte oder mächtige Firmenvorstände sei es ein „gravierender Einschnitt ins Ego“, wenn sie erwischt werden, „wenn sie an dem Punkt ankommen, wo sie machtlos sind“.“
Man möchte den Satz des Drogenfahnders intuitiv vervollständigen mit „…geil!“.
So muss es sich anfühlen, Macht über Menschen ausüben zu können. Volle Härte des staatlichen Gewaltmonopols gegen – ja harmlose – Konsumenten, nur weil sie sich für andere Rauschmittel entschieden haben als die Millionen Oktoberfestbesucher, die sich dem Zellgift Alkohol hingeben. Alkohol, dessen Rausch medizinisch nichts anderes ist als eine akute Vergiftung, der praktisch jedes Organ des menschlichen Körpers schädigt und dessen Fremdschädigungspotential weit über das der meisten verbotenen Betäubungsmittel hinausgeht[2].
Um Missverständnissen diesmal gleich frühzeitig vorzubeugen: Das ist keine Verharmlosung von Betäubungsmitteln, das ist Kritik an Doppelmoral und zerstörerischer Drogenpolitik, die nicht nur Existenzen ruiniert, sondern auch Gesundheit gefährdet.
Der Artikel setzt meine (von Ihnen bestenfalls nicht erkannte, schlimmstenfalls falsch dargestellte) Kritik an Kriminalisierung einer abwertenden Rahmung aus. Schon die Formulierung „Anwalt[…], der seine offenbar koksenden Follower warnt“ legt ein enges Eigeninteresse nahe und zieht den gesellschaftspolitischen Gehalt meiner Kritik ins Lächerliche. Bitte nicht falsch verstehen, mit mir darf man das gerne machen, ich stehe in der Öffentlichkeit und führe diesen Kampf freiwillig. Problematisch ist, dass in Ihrem Artikel auf etwa vier DIN-A4-Seiten das insbesondere auch aus der Strafverfolgung resultierende Elend von Konsumentinnen und Konsumenten dargestellt wird, ohne je zu fragen: Ist das denn sinnvoll?
„Auf der Wiesnwache, wo die Münchner Drogenfahnder ihre Büros haben, tippt ein Beamter gerade die Zahl 4000 in das Zahlungsterminal. Ein Italiener hält brav seine Karte an das Gerät, der Ausflug auf die Wiesn war teuer. 0,33 Gramm Kokain hatte er in der Hosentasche, als er erwischt wurde.“
Der komplette Artikel setzt unterschwellig als gegeben voraus:
Wenn wir Konsumentinnen und Konsumenten nur hart genug bestrafen, verhindern wir Schäden durch Rauschmittel.
Das Problem ist jedoch, dass die letzten über 50 Jahre BtMG gezeigt haben, dass der Automatismus mehr Strafe gleich weniger Konsum sich eben nicht bewahrheitet. Kriminalisierung richtet zusätzlichen Schaden an. Gerade bei Gelegenheitskonsumenten übersteigen die entsozialisierenden Folgen der Kriminalisierung bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes, des Führerscheins, des sozialen Umfeldes die negativen Folgen des Konsums deutlich.
Ich bin nicht uneitel, kann aber regelmäßig sehr gut damit leben, nicht in jedem Pressebericht namentlich zitiert zu werden. In diesem Artikel zeigt jedoch schon die asymmetrische Vorstellung der Personen, in welche Richtung im weiteren Verlauf geframed wird:
- Staatsanwalt: Name, Zuständigkeit, positiv erzählte Leistung (der im Drogenskandal „aufräumte“).
- Drogenfahnder: 17 Jahre Erfahrung, persönliche Verlustgeschichte (hat Freunde sterben sehen), moralische Motivation, „Wir wollen die Wiesn sauber halten.“
- Ich: „ein Anwalt“ mit „offenbar koksenden Followern“.
Die Nichtnennung ist journalistisch nicht fragwürdig. Die Kombination aus Nichtnennung und – milde ausgedrückt – Verkürzung meiner Argumentation ist es, die das Framing destruktiv macht. Dass der namentlich genannte Staatsanwalt Mitglied der – äußerst vorsichtig ausgedrückt – konservativen Katholischen Süddeutschen Studentenverbindung Alemannia ist und bei seiner wissenschaftlichen Ehrung 2024 der CSU-Abgeordnete, Drogen-Hardliner und Entkriminalisierungsgegner[3] Stephan Pilsinger sprach[4], bleibt hingegen unerwähnt.
Cherry-Picking aus der eigenen Primärquelle:
Sie zitieren die Halbzeitbilanz des Oktoberfestes und entnehmen ihr eine Zahl: 122 „Rauschgiftdelikte“, ausschließlich geringe Mengen bei Konsumentinnen und Konsumenten. Was nicht genannt wird: In derselben Zeit 135 Körperverletzungen, davon 49 gefährliche, 11 mit Maßkrug; 32 Sexualdelikte. Diese Zahlen sind der empirische Kern meines Videos und meiner Kritik, den Sie komplett unterschlagen.
„Kokainkonsumenten sind Weltmeister im Verbergen und Täuschen.“
Polizei und Staatsanwaltschaft erklären als exekutives Quellenmonopol Konsumverhalten, psychische Verfassung, medizinische Folgen, Rechtslage, gesellschaftliche Bedeutung ihrer Einsätze und die Folgen einer anderen Drogenpolitik. Das überschreitet ihre Sachkunde: Ein Fahnder sieht eine durch seinen Auftrag selektierte Gruppe für eine extrem kurze Zeitspanne. Polizei und Staatsanwaltschaft sind sachkundige Quellen für ihre Ermittlungen und ihre Arbeit. Sie sind zugleich die Institutionen, deren Vorgehen hier kritisiert und gerechtfertigt wird. Sogar die sprachlich menschenverachtende Rhetorik und Vorverurteilung werden unkritisch übernommen: „Menschliche Abgründe“, „aufräumte“, „hält brav seine Karte“, „die irrsten Ausreden“, „Einschnitt ins Ego“, „Kokser“, die Reinlichkeitsmetapher „sauber halten“.
„Drogenfahnder R. hat auch schon viele Konsumenten gesehen, denen auf dem Klo „die Nase durchgebrochen ist und sich ein Blutschwall ins Waschbecken ergossen hat“.“
Hier stellt man sich zwangsläufig die Frage, welchen Anteil seiner wertvollen Arbeitszeit der Polizist fahndend auf Toiletten verbringt. Jeder von uns dürfte über eigenes Wissen verfügen, dass das „Durchbrechen“ einer Nase – noch dazu ohne Fremdeinwirkung – ein vergleichsweise seltener Vorgang ist. Zudem fehlt mir die Information, wie dieses „Durchbrechen“ mit bloßem Auge von ganz unbescholten-bürgerlichem Nasenbluten zu unterscheiden sein soll.
Darüber hinaus sprechen Gesundheitsargumente zwar gegen den Gebrauch von Rauschmitteln, nicht aber für Strafe. Wer Sucht richtigerweise als Krankheit beschreibt (Zwischenüberschrift „Kokainsucht“), muss erklären, warum Anzeige, Strafe, Fahrerlaubnisentzug, Bloßstellung und ruinierte Familien therapeutisch oder präventiv wirken. Die Zahl der Strafverfahren behandelt der Artikel als Beleg für die Notwendigkeit der Verfolgung, obwohl der Konsum ansteigt. Das kriminologisch seit Jahrzehnten überholte Polit-Narrativ, viel Strafe hilft viel, wird unhinterfragt hingenommen und mit der sensationslüsternen Darstellung noch untermauert.
„Die Drogenfahnder lungerten nicht auf den Klos herum, „weil wir Voyeure sind. Wir wollen die Wiesn sauber halten.“ Alkohol sei nun mal laut Gesetz eine legale Droge, Kokain nicht. „Wir sprechen von zwei unterschiedlichen Suchtstoffen.“ Und als Polizist müsse er eben bei einer Straftat einschreiten.“
Bei dieser Aussage des Drogenfahnders fühlt man sich an den legendären Ausspruch der zum Meme gewordenen ehemaligen Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU) erinnert: „Cannabis ist illegal, weil es verboten ist.“
Recht hat er insoweit, als das Legalitätsprinzip § 163 Abs. 1 S. 1 StPO die Polizei verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln. Viele Leser werden sich aber fragen: Muss man denn ausgerechnet auf der Toilette nach Straftaten suchen? Die Toilette ist wahrscheinlich der Ort, an dem die wenigsten Straftaten begangen werden. Das Legalitätsprinzip verpflichtet zur Verfolgung bekannt gewordener Straftaten, nicht zum Auflauern auf den Toiletten. Es stellt sich die Frage nach der Prioritätsentscheidung, wo Polizeikräfte eingesetzt werden. „Wir wollen die Wiesn [man möchte ergänzen: von allen Drogen außer Alkohol] sauber halten“ ist ein ordnungspolitisches Ziel, keine strafprozessuale Rechtsfolge. Das Legalitätsprinzip ist dafür aber weder Rechtsgrundlage noch Ausrede.
Und dann keimt an einer Stelle des Artikels doch kurz Hoffnung auf journalistische Nachfrage auf, als die Frage der Journalistin zitiert wird:
„Und was würde passieren, wenn die Polizei die „harmlosen Konsumenten“ nicht verfolgen würde?“
Sie stellen Ihre einzige kritische Frage mit genau der Formulierung, die Sie mir zuvor untergeschoben haben. Antwort des Drogenfahnders:
„Dann machen wir den Dealern Platz, dann schaffen wir einen rechtsfreien Raum.“
Hier drängt sich die Frage nicht nur auf, sie schreit einen förmlich an: Wieso das denn?
Oder komplexer: Wieso sollten wir „den Dealern Platz“ machen, wenn wir Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr auf den Toiletten verfolgen?
Um in den unwissenschaftlichen Stil anekdotischer Evidenz des Artikels abzuschweifen: Ich kann das als Strafverteidiger mit Spezialisierung im BtMG aus meiner Erfahrung gut beurteilen. Dem Dealer ist es Jacke wie Lederhose, ob seine Kunden auf der Toilette erwischt werden. Verkauft hat er längst, und zwar nicht auf der Wiesn. Mangels empirischer Datengrundlage würde ich vorsichtig schätzen, dass fast alle Konsumentinnen und Konsumenten ihre Betäubungsmittel nicht auf der Theresienwiese erwerben, sondern schon dahin mitbringen. Verfolgung von Eigenverbrauchsmengen einzustellen, bedeutet nicht, Handel, Gewalt und Drittgefährdung zuzulassen.
Hier hätten sich im Übrigen die Fragen aufgedrängt: Wenn es darum geht, keine rechtsfreien Räume zuzulassen, wieso späht man die Toiletten dann in Zivil aus? Wäre Polizeipräsenz in Uniform nicht viel abschreckender für sämtliche Straftäter? Wieso lauert man verdeckt auf und kriminalisiert gezielt Einzelne, anstatt präventiv mit Präsenz zu arbeiten? Haben wir weniger „rechtsfreien Raum“, wenn wir auf dem Oktoberfest mindestens 200 Konsumentinnen und Konsumenten pro Jahr bestrafen? Die Antwort gibt der Drogenfahnder glücklicherweise ungefragt selbst:
„„Jeder Münchner weiß, dass wir da sind“, erzählt Fahnder Tom R., „aber die Gier nach dem Kokain ist so groß, dass die Leute das ausblenden. Denen sieht man den Konsumdruck richtig an, wie die Kiefer mahlen.““
Mit dieser Aussage widerlegt der Drogenfahnder seine eigene Annahme. Seine Aussage ist die Beschreibung ausgefallener Abschreckung bei maximaler Bekanntheit der Sanktionsdrohung. Die Fahnder gehen nach eigener Aussage seit etwa 20 Jahren in die Zelte. Mit dem Erfolg:
„Jetzt werde überall gekokst, „es betrifft die ganze Wiesn“, weiß der Fahnder.“
Die Anzeigen stiegen um 42 Prozent[5], die Polizei kann Vorgänge nicht mehr zuordnen („es sind einfach zu viele“). Man möchte ja fast schon ironisch gratulieren zu diesem wahnsinnigen Erfolg beim „Wiesn sauber halten“.
„„Nasale Konsumgeräusche reichen für einen Anfangsverdacht“, sagt der Staatsanwalt und meint damit das typische „Ziehen“, das Einschniefen der Droge durch die Nase. Dem Anfangsverdacht folgt dann die Durchsuchung des Verdächtigen.“
Auch diese rechtliche Darstellung verkürzt die Voraussetzungen. Aus der Aussage über „nasale Konsumgeräusche“ wird nahezu ein Automatismus. Maßgeblich sind konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat und die Voraussetzungen der jeweiligen Durchsuchung. Abgesehen davon, dass die Durchsuchung am Körper für sich genommen einen schweren Eingriff in Grundrechte darstellt, kommt hier noch hinzu, dass dafür grundsätzlich eine richterliche Durchsuchungsanordnung Voraussetzung ist. Was lernen wir daraus? Keinesfalls mit Schnupfen die Toilette aufsuchen, weil das zu einer vorläufigen Festnahme mit Durchsuchung bis auf und unter die Unterwäsche führen kann. Schnupftabak und Nasenspray sind erst recht tabu.
2026 haben die Drogenfahnder übrigens eine ganz neue Methode für sich entdeckt, um Konsumentinnen und Konsumenten zu kriminalisieren und unbescholtene Oktoberfestbesucher im intimsten Moment zu überwachen: Einer der Beamten kniet am Boden und bindet sich immer wieder die Schuhe, um einen Blick unter der Tür in die Kabine zu werfen. Festgenommen und ohne richterliche Anordnung durchsucht wird, wer die Toilette mit „verdächtiger Fußstellung“ benutzt. Was bedeuten schon Grundrechte und rechtsstaatliche Garantien, wenn wir mit deren – vorsichtig ausgedrückt – flexibler Auslegung Konsumentinnen und Konsumenten kriminalisieren können?
„Oder wie jüngst ein Kokser, der mit der Ehefrau ihren runden Geburtstag im großen Stil auf der Wiesn feiern wollte. „Fünf Minuten vor Mitternacht haben wir ihn festgenommen““
Hier drängt sich neben der Frage, wie sehr man sich offenbar an menschlichem Leid ergötzen kann, nicht nur Juristen die Frage auf: Wieso denn Festnahme? Die Polizei darf nach § 127 StPO nur dann vorläufig festnehmen, wenn Fluchtgefahr besteht, die Identität nicht sofort festgestellt werden kann oder die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen.
„Völlig unabhängig davon, ob der Konsument am Steuer eines Wagens saß, kann dann auch der Führerschein weg sein.“
Richtig ist, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auch abseits des Straßenverkehrs[6] der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden, § 2 Abs. 12 StVG.
Hier wäre meiner Wunschvorstellung nach die Frage angebracht gewesen: Ja, aber wieso eigentlich? Wieso erwartet denjenigen, der im Besitz von Kokain ist, eine medizinische Begutachtung der Fahreignung – egal wie nüchtern er ist, auch wenn er seit Monaten kein Auto betreten hat und sogar wenn er noch nie Betäubungsmittel konsumiert hat, während der draußen auf dem Kotzhügel mit seinen 2,8 Promille ruhig schläft und auch am nächsten Tag mit Fahrerlaubnis aufwachen wird? Beide Sachverhalte haben mit dem Straßenverkehr nicht das Geringste zu tun.
Auch angebracht wäre die Frage der Journalistin, die mir auch oft gestellt wird: Wieso wird überhaupt so hart durchgegriffen? Gibt es nicht etwas wie eine geringe Menge zum Eigenbedarf, die nicht verfolgt wird? Wir als Volk, als Bundesgesetzgeber haben uns dafür entschieden, Konsumentinnen und Konsumenten zu entkriminalisieren, weil Strafe nicht der richtige Weg ist, § 31a BtMG. Hier hätte ich dem aufräumenden Staatsanwalt gerne die Frage gestellt: Wieso wird in Bayern Bundesgesetz ignoriert und qua politischer Anordnung das Ermessen bei § 31a BtMG nicht ausgeübt?
Wie man spätestens nach diesen Zeilen unschwer erkennen kann, bin ich der Letzte, der sich anmaßen dürfte, reißerische Botschaften und plakative Darstellungen zu kritisieren.
Ich bitte jedoch darum, mich nicht erneut falsch zu verstehen: Eine Reportage darf anschaulich, zugespitzt und aus der Perspektive von Ermittlern erzählt sein. Sobald sie aber einseitig Aussagen über Gesundheit und die Notwendigkeit einer Verfolgungsstrategie im Mantel absoluter Glaubwürdigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft wiedergibt, muss sie diese Aussagen zumindest rudimentär hinterfragen.
Ich bitte um eine Stellungnahme zu den angesprochenen Punkten, insbesondere zur Darstellung meines Videos und zur Prüfung der Aussagen Ihrer Gesprächspartner.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Grubwinkler
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
[1] Van Amsterdam, J. & van den Brink, W. (2023): Combined use of cocaine and alcohol: A violent cocktail? A systematic review. Journal of Forensic and Legal Medicine, 100, 102597.https://pure.amsterdamumc.nl/en/publications/combined-use-of-cocaine-and-alcohol-a-violent-cocktail-a-systemat/ DOI: 10.1016/j.jflm.2023.102597
[2] Nutt/King/Phillips, The Lancet 376 (2010), 1558. https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(10)61462-6/abstract abgerufen am 01.10.2026
[3] Stephan Pilsinger, Nein zur Legalisierung!, Bundestagsrede vom 23.02.2024, veröffentlicht von der CSU-Landesgruppe, https://www.csu-landesgruppe.de/themen/arbeit-und-soziales-gesundheit-familie/stephan-pilsinger-nein-zur-legalisierung abgerufen am 01.10.2026
[4] https://www.kartellverband.de/aktuelles/highlights/am136-10/aus-dem-kv-verleihung-des-carl-sonnenschein-gedaechtnispreises-2024.html abgerufen am 01.10.2026
[5] https://www.br.de/nachrichten/bayern/kokain-auf-der-wiesn-abbild-einer-bundesweiten-entwicklung,VWWqcGh
[6] vgl. beispielsweise OVG Saarlouis Beschl. v. 27.9.2016 – 1 B 241/16, BeckRS 2016, 52706








