Der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zufolge soll der Mandant als Bankmitarbeiter rund 80.000 Euro veruntreut haben. Der Vorwurf lautete wahlweise auf Untreue nach § 266 StGB und Unterschlagung nach § 246 StGB. Die vorgeworfenen Taten sollen nach dem Eintritt der Rechtskraft einer einschlägigen Vorverurteilung des Mandanten zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung begangen worden sein, deren Bewährungszeit zum damaligen Zeitpunkt noch lief. Rechtsanwalt Leon Rademacher erreichte die Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 StPO.