Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mandant im Verlauf einer nächtlichen Auseinandersetzung eine Frau gegen ihren Willen an Hüfte, Gesäß und Brust berührt und versucht haben, sie zu küssen, sowie sie im Zuge des Vorfalls an den Handgelenken festgehalten haben. Der Vorwurf lautete auf Körperverletzung nach § 223 StGB und sexuelle Belästigung nach § 184i StGB. Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hein verteidigte den Mandanten vor dem Amtsgericht Siegen. Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hein erreichte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach § 153a Abs. 2 StPO.
Verteidigungsleistung: Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hein griff den Vorwurf der sexuellen Belästigung auf der Tatbestandsebene an. Er zeigte auf, dass der Akteninhalt nach den eigenen Zeugenangaben lediglich ein Wollen des Mandanten belegte, die Geschädigte zu berühren und zu küssen, während sich eine tatsächlich vollzogene, sexuell bestimmte körperliche Berührung nicht zweifelsfrei feststellen ließ. Er machte geltend, dass der Versuch einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht strafbar ist, und entzog dem Vorwurf damit bereits auf objektiver Tatbestandsebene die Grundlage. Auch den Körperverletzungsvorwurf griff Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hein in der Sache an: Er legte dar, dass die Auseinandersetzung von beiden Seiten tätlich geführt wurde, die Geschädigte den Mandanten nach den Zeugenangaben selbst schlug und wegschubste, und er entkräftete die Beweiskraft der dokumentierten Hämatome, die nur unvollständig und uneinheitlich durch Lichtbilder belegt waren. Mit dieser doppelten Angriffslinie, auf der Tatbestandsebene bei der sexuellen Belästigung und auf der Beweisebene bei der Körperverletzung, erreichte Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hein die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach § 153a Abs. 2 StPO.
FAQ: Ist der Versuch einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB strafbar. Nein. § 184i StGB ist ein Vergehen, für das das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit nicht ausdrücklich anordnet; strafbar ist ausschließlich eine tatsächlich vollzogene, sexuell bestimmte körperliche Berührung. Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hein verteidigt in Frankfurt am Main regelmäßig in Verfahren wegen Sexualdelikten und Körperverletzung und prüft in jedem Fall, ob der objektive Tatbestand tatsächlich vollständig erfüllt ist.