REFERENZ

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

Vor dem Landgericht wurde dem Mandanten vorgeworfen, als hochrangiger Organisator eines professionell strukturierten Schleusungssystems agiert zu haben. Die Anklage ging von gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern aus, verbunden mit dem Vorwurf lebensgefährdender, unmenschlicher und erniedrigender Transportbedingungen. Im Raum stand damit einer der schwersten Vorwürfe des Aufenthaltsstrafrechts.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mandant Schleuserfahrer beschafft, Routen koordiniert, Standortdaten übermittelt, Fahrer während der Fahrten telefonisch instruiert und die Auszahlung von Schleuserlohn organisiert haben. Die Transporte sollen über die Balkanroute erfolgt sein, teilweise unter Einsatz überfüllter Fahrzeuge, in denen Personen ungesichert und unter gefährlichen Bedingungen befördert worden sein sollen.

Die Beweislage stützte die Staatsanwaltschaft vor allem auf umfangreiche Mobiltelefonauswertungen, WhatsApp-Kommunikation, Rufnummernzuordnungen, Standortdaten sowie Aussagen gesondert verfolgter Fahrer und mutmaßlicher Mittäter. Gerade diese digitale und personelle Beweisstruktur bot zentrale Angriffspunkte der Verteidigung: Zuordnung einzelner Kommunikationsdaten, Belastbarkeit von Mittäterangaben, Abgrenzung zwischen tatsächlicher Organisationsherrschaft und bloßer Kontaktvermittlung sowie die Frage, ob dem Mandanten konkrete Transportbedingungen rechtlich zugerechnet werden können.

In der Hauptverhandlung stellte die Verteidigung die behauptete Führungsrolle des Mandanten, die Tragfähigkeit der Chat- und Telefonbeweise sowie die rechtliche Bewertung als bandenmäßige Organisation konsequent in Frage. Trotz intensiver Verteidigung verurteilte das Landgericht den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren.

Gegen das Urteil läuft die Revision zum Bundesgerichtshof. Die Revision eröffnet nun die entscheidende rechtliche Kontrolle des Urteils: Im Fokus stehen mögliche Fehler bei der Beweiswürdigung, der Zurechnung einzelner Tatbeiträge, der Annahme gewerbs- und bandenmäßigen Handelns, der Bewertung angeblich lebensgefährdender Transportbedingungen sowie der Strafzumessung.

Gerade in komplexen Schleusungsverfahren mit digitaler Kommunikation, internationalen Bezügen und hohen Freiheitsstrafen ist die Revision ein zentrales Instrument spezialisierter Strafverteidigung. Ziel der Revision ist die Aufhebung des Urteils und eine neue Hauptverhandlung.

Verantwortliche Anwälte

Johanna Mathäser

Rechtsanwältin