REFERENZ

Körperverletzung und Beleidigung

Es erging Strafbefehl gegen den Angeklagten.

Nach Einspruch durch Rechtsanwältin Dinah Busse konnte in der Hauptverhandlung erreicht werden, dass das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wird.

Kosten trägt die Staatskasse.

Verantwortliche Anwälte

Dinah Busse

Rechtsanwältin