Vor dem Amtsgericht München wurde gegen den Mandanten wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Fußballspiel und einer Auseinandersetzung im Fan-Umfeld ermittelt. Zunächst war ein Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 80 € erlassen worden.
Verfahren mit Bezug zu Fußballspielen, Ultraszenen und Stadionauseinandersetzungen gelten strafrechtlich regelmäßig als besonders konfliktträchtig und werden von Ermittlungsbehörden häufig mit erheblichem Verfolgungsdruck geführt. Entsprechend schwierig ist es in solchen Konstellationen oftmals, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Im Rahmen der Verteidigung wurde gezielt auf eine konsequente Verfahrenslösung ohne Verurteilung hingewirkt. Auf den Hilfsantrag der Verteidigung hin wurde das Verfahren schließlich gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von lediglich 500 € eingestellt.
Der Fall zeigt, dass auch in emotional aufgeladenen Verfahren im Zusammenhang mit Fußballspielen und Ultras durch strategische Strafverteidigung Einstellungen erreicht und belastende Verurteilungen vermieden werden können.