Der Staatsanwaltschaft zufolge betrieb der Mandant in seinem Wohnhaus eine größere Cannabisaufzucht, sichergestellt wurden 36 blühende und 19 nicht blühende Cannabispflanzen, mehrere hundert Gramm bereits abgeerntete Cannabisprodukte, rund 30 Gramm Amphetamin sowie Bargeld und Verpackungsmaterial. Die Anklage lautete auf Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, ein Verbrechen nach § 29a BtMG. Rechtsanwalt Manuel Schuhböck, spezialisierter Strafverteidiger in Frankfurt am Main, verteidigte in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Pirmasens. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung. Rechtsanwalt Manuel Schuhböck beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht verurteilte den Mandanten zu 2 Jahren Freiheitsstrafe und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus, entgegen dem ausdrücklichen Antrag der Staatsanwaltschaft.
StrafverteidigerManuel Schuhböck griff bereits zu Beginn der Hauptverhandlung die Grundlage der gesamten Beweiserhebung an. Er erhob Widerspruch gegen die Verwertung sämtlicher aus der Wohnungsdurchsuchung stammenden Beweismittel und legte dem Gericht einen schriftlichen Antrag vor, in dem er die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschlusses bestritt. Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück und stellte fest, dass kein Beweiserhebungsverbot vorliege, verschob die Frage eines Beweisverwertungsverbots aber ausdrücklich auf die Endentscheidung, sodass der Angriff bis zum Urteil offengehalten wurde. Parallel dazu verweigerte Rechtsanwalt Manuel Schuhböck jede Einlassung des Mandanten zur Sache. Er ließ den Vorwurf des Handeltreibens vollständig unkommentiert und zwang die Staatsanwaltschaft, den gesamten Tatvorwurf allein über die Vernehmung des ermittelnden Kriminalhauptkommissars und die sichergestellten Beweismittel zu tragen, ohne jede Unterstützung durch eine Aussage des Mandanten. Auch auf die ausdrückliche Frage des Gerichts nach Cannabiskonsum erklärte Rechtsanwalt Manuel Schuhböck, dass hierzu keine Angaben gemacht würden. Trotz dieser konsequenten Verweigerungshaltung und der erheblichen sichergestellten Mengen erreichte er, dass das Gericht die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzte, entgegen dem ausdrücklichen Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine unbedingte Freiheitsstrafe.
FAQ: Kann ein Angeklagter im Betäubungsmittelverfahren schweigen und trotzdem eine Bewährungsstrafe erreichen. Ja. Die Verteidigung ist nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf zu äußern, und kann sich stattdessen ausschließlich auf den Angriff gegen die Beweisgrundlage der Anklage konzentrieren, etwa auf die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung. Rechtsanwalt Manuel Schuhböck verteidigt regelmäßig in umfangreichen Betäubungsmittelverfahren und greift systematisch die Beweiserhebung und die Verwertbarkeit von Durchsuchungsergebnissen an.