REFERENZ

Handeltreiben mit Cannabis § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG

Beweisverwertung widersprochen, daher Probleme bei der Zuordnung und Verwertbarkeit einer Spontanäußerung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.

Verantwortliche Anwälte

Stefan Unrein

Rechtsanwalt