Vor dem Amtsgericht Tettnang wurde dem Mandanten vorgeworfen, sich in sieben Fällen Betäubungsmittel (Fentanyl) aus einer Pflegestation verschafft zu haben. Der Vorwurf betrifft einen besonders sensiblen Bereich, da neben dem Betäubungsmittelstrafrecht auch berufsrechtliche und persönliche Konsequenzen im Raum stehen.
Ziel der Verteidigung war eine Lösung, die neben der strafrechtlichen Bewertung insbesondere die persönliche Situation des Mandanten und seine begonnene therapeutische Aufarbeitung berücksichtigt. Im Fokus stand dabei die Vermeidung zusätzlicher finanzieller Belastungen sowie eine zukunftsorientierte Sanktion.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, setzte diese zur Bewährung aus und verzichtete vollständig auf eine Geldstrafe oder Geldauflage. Stattdessen wurde als Auflage lediglich die Fortführung der bereits begonnenen Therapie angeordnet.
Das Ergebnis zeigt, dass auch in Fällen mit berufsbezogenem Betäubungsmittelbezug durch eine strategische und lösungsorientierte Strafverteidigung individuelle und für den Mandanten tragfähige Ergebnisse erreicht werden können.