Vor dem Amtsgericht Groß-Gerau wurde dem Mandanten ein Verstoß gegen § 29 Abs. 1 BtMG wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Auch vermeintlich geringere Betäubungsmitteldelikte können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf Vorstrafen, Führerscheinmaßnahmen und berufsrechtliche Auswirkungen.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde die Beweislage durch die Verteidigung umfassend angegriffen und die tatsächlichen Voraussetzungen eines strafbaren Erwerbsvorgangs kritisch hinterfragt.
Mit Erfolg: Das Amtsgericht Groß-Gerau sprach den Mandanten vollständig frei.
Der Fall zeigt, dass auch bei Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine konsequente und präzise Strafverteidigung entscheidend ist. Selbst bei scheinbar einfach gelagerten Vorwürfen können erhebliche Zweifel an der Beweisführung erfolgreich durchgesetzt und vollständige Freisprüche erreicht werden.