REFERENZ

Einschleusen von Ausländern

Vor dem Amtsgericht Rosenheim wurde dem Mandanten zunächst per Strafbefehl Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern in vier Fällen sowie Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen. Der Strafbefehl sah eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 € vor und hätte damit erhebliche strafrechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Verfahren im Bereich des Aufenthalts- und Schleusungsstrafrechts werden von Ermittlungsbehörden regelmäßig mit hoher Konsequenz verfolgt. Bereits die Anzahl der vorgeworfenen Fälle kann sich dabei erheblich auf Strafmaß und Eintragungen auswirken.

Durch eine gezielte und konsequente Verteidigung konnte der Tatvorwurf im gerichtlichen Verfahren deutlich reduziert werden. Das Amtsgericht verurteilte den Mandanten lediglich noch wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern und senkte die Geldstrafe erheblich auf 50 Tagessätze zu je 15 €.

Damit konnte nicht nur die wirtschaftliche Belastung massiv reduziert werden, sondern auch eine deutliche Verbesserung der strafrechtlichen Ausgangslage erreicht werden.

Der Fall zeigt, dass selbst bei Vorwürfen im Bereich des Schleusungs- und Aufenthaltsstrafrechts durch strategische Strafverteidigung erhebliche Reduzierungen von Tatvorwürfen und Strafmaß möglich sind.

Verantwortliche Anwälte

Dinah Busse

Rechtsanwältin