REFERENZ

Bewaffnetes Handeltreiben, Tätlicher Angriff auf Volltreckungsbeamte, Körperverletzung

Vor dem Amtsgericht Ingolstadt wurde dem Mandanten ein besonders schwerwiegender Tatkomplex vorgeworfen. Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis sowie Vorwürfe des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung.
Gerade der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens zählt zu den schärfst sanktionierten Delikten des Cannabisstrafrechts und ist regelmäßig mit erheblichen Strafen verbunden. Entsprechend hoch war die strafrechtliche Ausgangsgefahr für den Mandanten. Seit Einführung des Konsumcannabisgesetzes gilt § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG mit fünf Jahren Mindestfreiheitsstrafe glücklicherweise nicht mehr für Cannabis. Aber auch im KCanG ist die Mindestfreiheitsstrafe mit zwei Jahren erheblich bei Handlung, die sich auf eine nicht geringe Menge bezieht und dabei eine Schusswaffe oder ein sonstiger Gegenstand mit sich geführt wird, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde durch die Verteidigung insbesondere die rechtliche Bewertung der Qualifikationstatbestände sowie die subjektive Tatseite umfassend angegriffen. Durch eine konsequente und strategisch geführte Verteidigung konnte eine erhebliche Reduzierung der Vorwürfe erreicht werden.
Das Gericht verurteilte den Mandanten letztlich lediglich wegen minderschweren Falles, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung. Zugleich wurde eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten verhängt, deren Vollstreckung vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Fall zeigt eindrucksvoll, welche Bedeutung spezialisierte Strafverteidigung im Betäubungsmittel- und Gewaltstrafrecht hat: Selbst bei schwerwiegenden Ausgangsvorwürfen mit Waffenbezug können durch präzise Verteidigungsarbeit massive rechtliche Verbesserungen und bewährungsfähige Ergebnisse erreicht werden.

Verantwortliche Anwälte

Dinah Busse

Rechtsanwältin