REFERENZ

Bedrohung eines Zeugen

Strafverteidiger Maximilian Pollini konnte erreichen, dass das Verfahren wegen der Bedrohung eines Zeugen in anderer Sache nach § 154 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung folgenlos eingestellt wird.

Verantwortliche Anwälte

Maximilian Pollini

Rechtsanwalt