Vor dem Amtsgericht Traunstein wurde dem Mandanten ein umfangreiches Betäubungsmittelverfahren mit zahlreichen Einzelvorwürfen zur Last gelegt. Die Anklage umfasste unter anderem Handeltreiben mit Kokain, Besitzdelikte sowie weitere Betäubungsmittelstraftaten in insgesamt mehreren Dutzend Fällen, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge. Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem 5 kg Cannabis sowie 150 g Kokain.
Gerade Verfahren mit derartigen Mengen und einer Vielzahl von Einzelakten bergen ein erhebliches Risiko mehrjähriger Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Zusätzlich stand die Unterbringung gemäß § 64 StGB im Raum.
Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte durch eine strategisch geführte Verteidigung zunächst eine erhebliche Reduzierung des Verfahrensumfangs erreicht werden: Zahlreiche Tatvorwürfe wurden gemäß §§ 154 Abs. 2, 154a Abs. 2 StPO eingestellt beziehungsweise beschränkt.
Nach diesem Teilerfolg beantragte die Staatsanwaltschaft lediglich eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, eine Unterbringung nach § 64 StGB, 4 Jahre Bewährungszeit, Abstinenzauflagen sowie die Fortführung einer ambulanten Suchttherapie.
Durch die Verteidigung wurde demgegenüber eine deutlich mildere Sanktion ohne Unterbringung nach § 64 StGB beantragt. Das Gericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten und blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zugleich konnte der Verfahrensumfang gegenüber der ursprünglichen Anklage erheblich reduziert werden.
Der Fall zeigt eindrucksvoll die Bedeutung spezialisierter Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht: Selbst bei umfangreichen Anklagen, hohen Wirkstoffmengen und einer Vielzahl vorgeworfener Taten können durch präzise Verteidigungsarbeit erhebliche Verfahrensbeschränkungen und deutliche Strafmilderungen erreicht werden.