REFERENZ

4g Kokain, 8 Ecstasy, u.A.

Manuel Schuhböck konnte erreichen, dass das Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, unter Anderem 4g Kokain und 8 Ecstasytabletten gegen Geldauflage eingestellt wird. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.

Verantwortliche Anwälte

Manuel Schuhböck

Rechtsanwalt