§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG und § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG
Fachanwalt für Strafrecht Stefan Unrein konnte am Landgericht beim schweren Tatvorwurf des Handeltreibens in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Schusswaffe (mindestfreiheitsstrafe fünf Jahre) zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung erreichen.