REFERENZ

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

Vor dem Amtsgericht Eggenfelden wurde dem Mandanten sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Gegenstand des Verfahrens war ein Tatvorwurf aus dem familiären Umfeld, der erst viele Jahre nach dem angeblichen Geschehen zur Anzeige gebracht wurde und daher besondere Herausforderungen an die Beweiswürdigung stellte.

Die Verteidigung konzentrierte sich auf eine strategisch präzise Aufarbeitung der Aussagekonstellation, der zeitlichen Abläufe sowie der persönlichen Umstände des Mandanten. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Vermeidung einer unbedingten Freiheitsstrafe und als Plan B die Erarbeitung einer tragfähigen Perspektive für das Gericht im Rahmen der Strafzumessung.

Durch die konsequente Verteidigungsarbeit konnte erreicht werden, dass das Gericht trotz des schwerwiegenden Vorwurfs von einer sofortigen Inhaftierung absah. Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus ordnete das Gericht Sozialstunden sowie therapeutische Auflagen an.

Der Fall zeigt die besondere Bedeutung spezialisierter Strafverteidigung im Sexualstrafrecht: Gerade in emotional belasteten Verfahren mit erheblichem öffentlichen und strafrechtlichen Druck entscheidet eine strategisch geführte Verteidigung maßgeblich über Strafmaß, Bewährung und die weitere Lebensperspektive des Mandanten.

Verantwortliche Anwälte

Marc N. Wandt

Rechtsanwalt