REFERENZ

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort „Fahrerflucht“, Schaden 7.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft München führte gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall mit einem Schaden von über 7.000 € zugrunde. Gerade bei Schadenshöhen in dieser Größenordnung drohen regelmäßig empfindliche strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine erhebliche Eintragung im Fahreignungsregister.

Ziel der Verteidigung war daher nicht nur die Vermeidung einer Verurteilung, sondern insbesondere auch die Minimierung der verkehrsrechtlichen und beruflichen Folgen für den Mandanten. Durch eine frühzeitige und strategisch ausgerichtete Verteidigung konnte eine konsensuale Verfahrenslösung erreicht werden.

Das Verfahren wurde gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.300 € endgültig eingestellt.

Der Fall zeigt, dass auch bei erheblichen Schadenssummen im Verkehrsstrafrecht durch erfahrene Strafverteidigung diskrete und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erreicht werden können, häufig ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne strafrechtliche Vorverurteilung.

Verantwortliche Anwälte

Marc N. Wandt

Rechtsanwalt