Strafverteidiger Kosten: Akteneinsicht erhalten Sie bei Online-Anwälten schon ab 100 Euro.
Allgemeinanwälte übernehmen Ihre Verteidigung oft schon ab 500 Euro Anwaltskosten im Ermittlungsverfahren.
Bei schweren Fällen wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet, die Anwaltskosten im Strafrecht liegen dann noch unter den gesetzlichen Mindestgebühren für Wahlverteidiger.
Qualität aber hat ihren Preis.
Vorsicht: Strafverteidiger Kosten sind die entscheidende Investition in Ihre Zukunft. Wirksame Strafverteidigung ist eine hochspezialisierte Aufgabe, die über Ihre Zukunft entscheidet.
Höchstleistung: Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Unsere Mandaten erwarten von uns als Strafverteidigern Spitzenleistungen. Absolute Expertise und Strafverteidiger mit höchsten Ansprüchen. Wir sind eine der größten, ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzleien in Deutschland. Unsere Mandanten erwarten exzellente Verteidigung. Es geht um Freiheit, Reputation und Zukunft.
Erfahrung, Strategie, Durchsetzungskraft: Das sind die Faktoren, die den Unterschied machen.
Exklusive Spitzenleistung erfordert Aufwand und die Extrameile gegen jeden Widerstand.
Durch unsere Jahrelange Erfahrung und Spezialisierung können unsere Experten außerordentlich effizient arbeiten und bieten Ihnen Festpreise für volle Preistransparenz und Sicherheit.
Absolute Sicherheit und Preistransparenz:
Ermittlungsverfahren
Strafverteidigung ab-
Entwicklung der optimalen Verteidigungsstrategie durch unsere Spezialisten
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Verteidigung mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens
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High End Strafverteidigung gegen Polizei und Staatsanwaltschaft
Gerichtsverfahren
Strafverteidigung ab-
Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und in der Hauptverhandlung durch unsere Experten
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Entwicklung schlagkräftiger Strategie für die Hauptverhandlung.
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High End Strafverteidigung durch erfahrene Spezialisten
Sonderaufgaben
Special Team ab-
Renommierte Strafverteidiger und Professoren
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Revision, Strafvollstreckung, Verfassungsbeschwerden
Was darf dürfen Strafverteidiger kosten?
Die gesetzliche Mindestkosten liegen in einem einfachen Fall bei rund 1.000,- €. Dabei handelt es sich aber nur um das gesetzliche Minimum. Gefragte Strafverteidiger werden ihre Leistung zu diesem Preis nicht anbieten. Besonders in schwereren Verfahren ist ein Aufwand erforderlich, der sich zum gesetzlichen Mindesthonorar nicht realisieren lässt.
Diese Investition lohnt sich aber schon bei kleinsten Delikten.
Bei durchschnittlichem Einkommen kann eine Geldstrafe schon bei einfacher Körperverletzung die Kosten für die Strafverteidigung um ein Vielfaches übersteigen.
Spezialisierte Strafverteidigung hat zu Recht ihren Preis.
In Strafverfahren sollten Sie sich nicht mit dem Zweitbesten zufriedengeben. Ein strafrechtliches Verfahren ist nicht geeignet für Experimente und Spekulation.
Unsere Erfolge sprechen für sich.
Ziele der Strafverteidigung:
- Einstellung des Verfahrens
- Freispruch
- Vermeiden einer Vorstrafe
- Strafe minimieren
- Notfalls als letzter Ausweg: Aussetzung von Freiheitsstrafe zur Bewährung
Strafverteidiger Kosten
Die Kosten im Strafverfahren richten sich nach Verfahrensschritten und hauptsächlich daran, wie viele Hauptverhandlungstage anfallen.
Wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist
Lassen Sie sich telefonisch beraten. Wir sagen sofort, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen und machen Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.
Die Gebühren der Strafverteidigung sind von vielen Faktoren abhängig. Hauptsächlich hängt das Honorar davon ab, welcher Aufwand mit der Angelegenheit verbunden ist.
Wer zahlt die Kosten für den Strafverteidiger wenn ich gewinne?
Grundsätzlich gilt im Strafrecht: Bei einer Freispruch oder Einstellung trägt der Staat nicht generell alle Anwaltskosten.
Zwar werden im Fall eines Freispruchs die notwendigen Auslagen des Angeklagten, zu denen auch die Verteidigerkosten gehören, in der Regel von der Staatskasse übernommen. Das bezieht sich aber nur auf die gesetzlichen Mindestgebühren nach RVG. Honorarvereinbarungen werden nicht übernommen.
Wird das Verfahren eingestellt und landet nicht vor Gericht, erfolgt in der Regel keine Kostenerstattung durch die Staatskasse.
Gesetzliche Anwaltskosten Strafrecht
Grundsätzlich errechnet sich das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt RVG. Ausgehend von einem Hauptverhandlungstag in einer Angelegenheit errechnet sich das gesetzliche Mindesthonorar, die Strafverteidiger Kosten, im einfachsten Fall wie folgt:
Grundgebühr für Verteidiger § 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG 200,00 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4104 VV RVG 132,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4106 VV RVG 165,00 €
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14 RVG, Nr. 4108 VV RVG 275,00 €
Zwischensumme 772,00 €
Pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 792,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 150,48 €
Betrag 942,48 €

Dies stellt das absolute Minimum dar. Es wird wenig spezialisierte Strafverteidiger geben, die eine Verteidigung zu diesem Honorar anbieten. Je nach Komplexität und Schwere des Falles ist eine Vereinbarung zu einem Vielfachen dieses Honorars angemessen. Dies ist in der Regel auch eine Investition, die sich lohnt.