Andreas Achatz ist Fachanwalt für Strafrecht bei Reubel Grubwinkler Strafverteidiger München. Er verteidigt bundesweit in schweren und komplexen Strafverfahren, insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht, in KCanG-Verfahren und in umfangreichen Ermittlungsverfahren mit Bezügen zu EncroChat, SkyECC, ANOM, Darknet und organisierter Kriminalität.
Der besondere Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung schwerer und schwerster BtMG-Verfahren. Dazu gehören Verfahren wegen Handeltreibens, nicht geringer Menge, bandenmäßiger Tatvorwürfe, Einfuhr, bewaffneten Handeltreibens nach § 30a BtMG, Vermögensabschöpfung und Untersuchungshaft. Andreas Achatz verteidigt in Verfahren, in denen hohe Freiheitsstrafen, lange Ermittlungsakten, verdeckte Maßnahmen, Telekommunikationsüberwachung, Chatdaten, Standortdaten und internationale Ermittlungsansätze eine zentrale Rolle spielen.
Besondere Erfahrung verfügt Andreas Achatz in Großverfahren aus dem Bereich verschlüsselter Kommunikation. Er verteidigt in EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Verfahren sowie in Verfahren mit Bezügen zu internationalen Ermittlungen, Interpol, Europol, dem Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Gerade in diesen Verfahren kommt es auf eine präzise Analyse digitaler Beweismittel, die Überprüfung der Datenerhebung, Beweisverwertung, Tatzuordnung, Kommunikationsauswertung und strafprozessualen Angriffsflächen an.
Am Standort München stärkt Andreas Achatz die besondere BtMG- und KCanG-Kompetenz von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte. Er verteidigt Mandanten vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Bayern und bundesweit. Seine Verteidigung ist auf strategische Aktenanalyse, konsequente Kontrolle der Ermittlungsmaßnahmen, präzise Beweisführung und entschlossene Hauptverhandlungsführung ausgerichtet.
Andreas Achatz steht innerhalb von RGRA für Strafverteidigung in komplexen Betäubungsmittelverfahren und organisierter Kriminalität. Seine Tätigkeit verbindet besondere Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht, strafprozessuale Präzision und die Fähigkeit, auch umfangreiche digitale Beweislagen in EncroChat-, SkyECC-, ANOM- und Darknet-Verfahren strukturiert anzugreifen.