Andreas Achatz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Andreas Achatz ist Fachanwalt für Strafrecht bei Reubel Grubwinkler Strafverteidiger München. Er verteidigt bundesweit in schweren und komplexen Strafverfahren, insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht, in KCanG-Verfahren und in umfangreichen Ermittlungsverfahren mit Bezügen zu EncroChat, SkyECC, ANOM, Darknet und organisierter Kriminalität.

Der besondere Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung schwerer und schwerster BtMG-Verfahren. Dazu gehören Verfahren wegen Handeltreibens, nicht geringer Menge, bandenmäßiger Tatvorwürfe, Einfuhr, bewaffneten Handeltreibens nach § 30a BtMG, Vermögensabschöpfung und Untersuchungshaft. Andreas Achatz verteidigt in Verfahren, in denen hohe Freiheitsstrafen, lange Ermittlungsakten, verdeckte Maßnahmen, Telekommunikationsüberwachung, Chatdaten, Standortdaten und internationale Ermittlungsansätze eine zentrale Rolle spielen.

Besondere Erfahrung verfügt Andreas Achatz in Großverfahren aus dem Bereich verschlüsselter Kommunikation. Er verteidigt in EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Verfahren sowie in Verfahren mit Bezügen zu internationalen Ermittlungen, Interpol, Europol, dem Bundeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Gerade in diesen Verfahren kommt es auf eine präzise Analyse digitaler Beweismittel, die Überprüfung der Datenerhebung, Beweisverwertung, Tatzuordnung, Kommunikationsauswertung und strafprozessualen Angriffsflächen an.

Am Standort München stärkt Andreas Achatz die besondere BtMG- und KCanG-Kompetenz von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte. Er verteidigt Mandanten vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Bayern und bundesweit. Seine Verteidigung ist auf strategische Aktenanalyse, konsequente Kontrolle der Ermittlungsmaßnahmen, präzise Beweisführung und entschlossene Hauptverhandlungsführung ausgerichtet.

Andreas Achatz steht innerhalb von RGRA für Strafverteidigung in komplexen Betäubungsmittelverfahren und organisierter Kriminalität. Seine Tätigkeit verbindet besondere Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht, strafprozessuale Präzision und die Fähigkeit, auch umfangreiche digitale Beweislagen in EncroChat-, SkyECC-, ANOM- und Darknet-Verfahren strukturiert anzugreifen.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Andreas Achatz

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte hat in über 20.000 Strafverfahren verteidigt. Die folgende Auswahl zeigt exemplarisch die Bandbreite und Schwere der Fälle. Die Ergebnisse reichen von Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen bis zu deutlich reduzierten Strafen gegenüber dem ursprünglichen Vorwurf. Vertreten sind alle Bereiche des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht und KCanG, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Cybercrime und Revision. Gerichte in ganz Deutschland, von Amtsgerichten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfahren betrafen organisierten Drogenhandel im zweistelligen Millionenbereich sowie EncroChat- und Sky-ECC-Ermittlungen des BKA.

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Revision im Großverfahren wegen Schleusungskriminalität und Bandenvorwurf

5kg Cannabis, 150g Kokain – 11 Fälle Handeltreiben nicht geringer Menge

Erwerb § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

13 Fälle bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

Bewaffnetes Handeltreiben § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG