Vor dem Landgericht Essen wurde dem Mandanten ein umfangreiches Schleusungsverfahren mit erheblicher Straferwartung vorgeworfen. Im Raum standen ursprünglich 13 Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern – ein Deliktsbereich, der regelmäßig mit hohen Freiheitsstrafen und erheblichen Vermögensabschöpfungen verfolgt wird.
Bereits zu Beginn des Verfahrens stand seitens der Staatsanwaltschaft eine Straferwartung von mindestens 6 Jahren Freiheitsstrafe im Raum – selbst für den Fall eines umfassenden Geständnisses. Zusätzlich drohte eine erhebliche Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von über 80.000 €.
Durch eine strategisch geführte Verteidigung konnte der Tatvorwurf entscheidend reduziert werden. Das Landgericht verurteilte den Mandanten letztlich lediglich wegen 3 Fällen des gewerbsmäßigen – nicht bandenmäßigen – Einschleusens sowie wegen eines versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens.
Die Gesamtfreiheitsstrafe wurde auf 3 Jahre und 3 Monate festgesetzt und lag damit deutlich unter der ursprünglichen Straferwartung. Zugleich konnte die Einziehung massiv von ursprünglich 80.800 € auf 12.905 € reduziert werden.
Besonders bedeutend: Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, sodass der Mandant nicht weiter in Haft verbleiben musste.
Der Fall zeigt eindrucksvoll die Bedeutung hochspezialisierter Strafverteidigung im Migrations- und Schleusungsstrafrecht: Selbst bei massiven Ausgangsvorwürfen, hoher Straferwartung und drohender Vermögensabschöpfung können durch konsequente Verteidigungsarbeit erhebliche Reduzierungen und entscheidende Freiheitsgewinne erreicht werden.