Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau führte gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren Raubes. Der Vorwurf des schweren Raubes (§§ 249, 250 StGB) zählt zu den schwerwiegendsten Delikten des allgemeinen Strafrechts und ist regelmäßig mit erheblichen Freiheitsstrafen verbunden. Verfahren wegen schwerer Raubdelikte werden von Ermittlungsbehörden mit hoher Intensität geführt und enden nur äußerst selten bereits im Ermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung.
Vor diesem Hintergrund lag der Schwerpunkt der Verteidigung auf einer frühzeitigen, konsequenten und strategisch ausgerichteten Analyse der Beweislage. Im Rahmen der Verteidigung wurden die tatsächlichen Grundlagen des Tatvorwurfs sowie die Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts umfassend angegriffen.
Mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO vollständig ein. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt nur dann, wenn nach Abschluss der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht besteht und eine spätere Verurteilung nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Gerade bei Kapital- und Gewaltdelikten wie schwerem Raub stellt eine solche Entscheidung daher ein besonders seltenes und rechtlich bedeutsames Ergebnis dar.
Der Fall verdeutlicht die enorme Bedeutung spezialisierter Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren: Durch präzise Analyse der Ermittlungsakte, konsequente Verteidigungsstrategie und frühzeitige Einflussnahme auf das Verfahren können selbst schwerste Vorwürfe vollständig abgewehrt werden.