Vor dem Amtsgericht Stuttgart wurde der Mandant wegen vollendeter Vergewaltigung gemäß § 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Trotz des schwerwiegenden Vorwurfs und der erheblichen Straferwartung konnte erreicht werden, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Im Mittelpunkt der Verteidigung standen die kritische Analyse der Aussagekonstellation, die rechtliche Bewertung des Tatgeschehens sowie die Strafzumessung. Gerade in Verfahren wegen Sexualdelikten entscheidet häufig die präzise Aufarbeitung der Beweislage über Ausgang und Strafmaß.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Ziel des weiteren Verfahrens ist eine erneute umfassende Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen und der rechtlichen Würdigung durch die nächste Instanz.
Der Fall zeigt die besondere Bedeutung spezialisierter Strafverteidigung im Sexualstrafrecht: Selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen können durch konsequente Verteidigung erhebliche Strafmilderungen und bewährungsfähige Lösungen erreicht werden.