REFERENZ

„Vergewaltigungsprozess in Gießen: Verteidiger attackiert Glaubwürdigkeit des Opfers – Freispruch gefordert“

Vor dem Landgericht Gießen (7. Strafkammer) wurde der Mandant wegen schwerwiegender Vorwürfe, insbesondere wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 StGB sowie gefährlicher Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem Verfahren lag ein komplexes Tatgeschehen aus dem Jahr 2021 zugrunde.

Bereits in der Hauptverhandlung wurde der Vorwurf durch die Verteidigung umfassend angegriffen. Im Zentrum stand die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin, deren Aussage nach Auffassung der Verteidigung widersprüchlich und nicht tragfähig war. Strafverteidiger Thorsten Hein stellte klar heraus, dass das Verfahren maßgeblich von der Aussage einer einzigen Belastungszeugin geprägt war und erhebliche Zweifel an deren Konsistenz bestanden. Entsprechend wurde Freispruch beantragt.

Trotz dieser erheblichen Zweifel und einer hoch streitigen Beweislage erfolgte die Verurteilung durch das Landgericht.

Unmittelbar nach Urteilsverkündung wurde die Verteidigung im Revisionsverfahren übernommen. Ziel der Revision ist eine umfassende rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, insbesondere im Hinblick auf mögliche Rechtsfehler in der Beweiswürdigung, den Umgang mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sowie die Einhaltung prozessualer Anforderungen.

Der Fall steht exemplarisch für die besondere Bedeutung spezialisierter Strafverteidigung im Sexualstrafrecht und im Revisionsrecht: Gerade bei langjährigen Freiheitsstrafen und komplexen Aussagekonstellationen entscheidet die präzise revisionsrechtliche Analyse über die Chance auf Aufhebung und Neuverhandlung.

Verantwortliche Anwälte

Thorsten Hein

Rechtsanwalt