REFERENZ

Vergewaltigung: Verurteilung trotz Freispruchanträgen – Berufung eingelegt

Vor dem Amtsgericht Hagen wurde dem Mandanten der Vorwurf der Vergewaltigung gemäß § 177 StGB gemacht. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren zeigte sich eine außergewöhnliche Konstellation: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten nach durchgeführter Beweisaufnahme übereinstimmend den Freispruch.

Das Gericht folgte dieser übereinstimmenden Bewertung jedoch nicht und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten.

Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz, in der die Beweiswürdigung und rechtliche Bewertung umfassend überprüft werden.

Der Fall verdeutlicht, dass selbst bei klarer Beweislage zugunsten des Mandanten erstinstanzliche Fehlentscheidungen möglich sind – und wie entscheidend eine konsequente, durchsetzungsstarke Verteidigung über mehrere Instanzen hinweg ist.

Verantwortliche Anwälte

Marc N. Wandt

Rechtsanwalt