REFERENZ

WaffG – Schlagring

Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg wurde dem Mandanten der Besitz und das Führen eines verbotenen Gegenstands (Schlagring) gemäß Waffengesetz vorgeworfen. Derartige Verstöße werden strafrechtlich konsequent verfolgt und können insbesondere für junge Beschuldigte erhebliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung haben.

Im Rahmen der Verteidigung wurde frühzeitig auf eine erzieherisch sinnvolle und verhältnismäßige Lösung hingewirkt. Unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände sowie des jugendstrafrechtlichen Erziehungsgedankens konnte eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 JGG erreicht werden.

Das Verfahren wurde gegen Ableistung von lediglich 25 Arbeitsstunden endgültig eingestellt.

Der Fall zeigt, dass auch im Waffenstrafrecht durch eine zielgerichtete Verteidigung im Jugendstrafrecht sachgerechte und milde Lösungen erreicht werden können – mit dem klaren Fokus auf Zukunftssicherung statt Sanktion.

Verantwortliche Anwälte

Manuel Schuhböck

Rechtsanwalt