Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB. Der Vorwurf zählt zu den sensibelsten und zugleich strafschärfsten Deliktsbereichen des Strafrechts und ist regelmäßig mit erheblichen persönlichen und beruflichen Konsequenzen für Beschuldigte verbunden.
Bereits im Ermittlungsverfahren wirkte Strafverteidiger Leon Rademacher durch eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Verteidigung auf eine konsequente Aufklärung der tatsächlichen Umstände und eine rechtliche Einordnung der vorgeworfenen Inhalte hin. Im Fokus stand insbesondere die Frage eines hinreichenden Tatverdachts.
Im Ergebnis stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts vollständig ein.
Die Entscheidung unterstreicht die besondere Bedeutung einer frühzeitigen und spezialisierten Strafverteidigung im Sexualstrafrecht: Gerade in Verfahren nach § 184b StGB kann eine präzise Analyse der Beweislage und eine konsequente Verteidigungsstrategie bereits im Ermittlungsstadium zur vollständigen Verfahrensbeendigung führen.