REFERENZ

Diebstahl von Goldmünzen 50.000 Euro – erhebliche Strafreduzierung

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Stuttgart wurde der Mandantin vorgeworfen, als Reinigungskraft Goldmünzen im Gesamtwert von bis zu 50.000 € entwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, verbunden mit einer erheblichen Geldauflage sowie einer dreijährigen Bewährungszeit.

Ziel der Verteidigung war eine spürbare Reduzierung der Strafe, insbesondere der Bewährungsdauer und finanziellen Belastung. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eine differenzierte und auf die persönlichen sowie tatbezogenen Umstände zugeschnittene Verteidigungsstrategie verfolgt.

Das Gericht folgte im Ergebnis im Wesentlichen der Verteidigungslinie: Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr, setzte deren Vollstreckung zur Bewährung aus und reduzierte die Bewährungszeit auf 2 Jahre. Die Geldauflage wurde mit lediglich 600 € deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft festgesetzt.

Das Ergebnis zeigt, dass auch bei wirtschaftlich erheblichen Vorwürfen im Bereich des Eigentumsstrafrechts durch eine präzise und strategische Strafverteidigung signifikante Strafmilderungen erreicht werden können – insbesondere im Hinblick auf Bewährungsdauer und finanzielle Belastungen.

Verantwortliche Anwälte

Maximilian Pollini

Rechtsanwalt