Vor dem Landgericht Würzburg (6. Strafkammer) sah sich der Mandant mit einer äußerst umfangreichen Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen konfrontiert. Gegenstand des Verfahrens waren u. a. insgesamt über 2,6 kg Amphetamin und Kokain), ergänzt durch weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit LSD sowie waffen- und sprengstoffrechtlichen Verstößen.
Das Verfahren umfasste 15 Einzelfälle mit erheblichen Wirkstoffmengen und entsprechend hohem Strafandrohungspotenzial. Trotz dieser Ausgangslage konnte in der Hauptverhandlung ein außergewöhnlich positives Ergebnis erzielt werden: In sämtlichen Betäubungsmittelkomplexen erfolgten vollständige Freisprüche. Ein weiterer Anklagepunkt wurde gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.
Lediglich im Nebenkomplex wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz – bei insgesamt 12 einschlägigen Vorstrafen des Mandanten – erging eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Ergebnis stellt angesichts der Vielzahl der Vorwürfe, der erheblichen Mengen sowie der Vorbelastungen des Mandanten einen herausragenden Verteidigungserfolg dar. Der Fall belegt eindrucksvoll die besondere Expertise von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte im Betäubungsmittelstrafrecht: Selbst bei erheblichen Mengen, zahlreichen Tatvorwürfen und belastender Ausgangssituation lassen sich durch präzise Analyse, konsequente Verteidigungsstrategie und maximale Durchsetzungskraft herausragende Ergebnisse erzielen.