REFERENZ

Handeltreiben Kokain in nicht geringer Menge, mehrfach einschlägig vorbestraft

Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts von 2 Jahren und 2 Monaten Haft.

Über 5-Fache nicht geringe Menge Handeltreiben Kokain, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

Mehrfach einschlägig vorbestraft, schon einschlägige Bewährungsstrafe

Urteil: 1 Jahr 8 Monate mit Bewährung

Verantwortliche Anwälte

Thorsten Hein

Rechtsanwalt