REFERENZ

2 Fälle des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge

Antrag der Staatsanwaltschaft: 1 Jahr 6 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung

Urteil:

Tat 1: Freispruch

Tat 2: Besitz nicht geringer Menge

Verantwortliche Anwälte

Leon Rademacher

Rechtsanwalt