Daniel Waigel

Rechtsanwalt

Daniel Weigel ist Strafverteidiger bei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte am Standort Frankfurt am Main. Er steht für eine analytisch präzise, juristisch fundierte und konsequent mandantenorientierte Verteidigung.

Er verfügt über herausragende Prädikatsexamina und zählt damit zu den besonders leistungsstarken Juristen mit ausgeprägter fachlicher Tiefe und analytischer Schärfe. Seine juristische Arbeit ist geprägt von präziser Subsumtion, hoher dogmatischer Sicherheit und strategisch durchdachter Argumentation.

Seine besondere Stärke liegt in der schnellen und strukturierten Durchdringung auch komplexer Sachverhalte sowie in der Fähigkeit, die entscheidenden rechtlichen und tatsächlichen Angriffspunkte eines Verfahrens klar herauszuarbeiten. Auf dieser Grundlage entwickelt er stringente und überzeugende Verteidigungsansätze, die auf maximale Wirkung im Verfahren ausgerichtet sind.

Als Strafverteidiger in Frankfurt am Main ist er regelmäßig mit anspruchsvollen Mandaten auch aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts befasst. Ergänzt wird dieses Profil durch seinen universitären Schwerpunkt im Medizin- und Gesundheitsrecht, der insbesondere in der Verteidigung im Medizinstrafrecht sowie in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine vertiefte fachliche Grundlage bietet – Bereiche, in denen Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte seit Jahren zu den führenden Kanzleien zählen. Seine Arbeit zeichnet sich durch wissenschaftliche Durchdringung, Klarheit und juristische Präzision aus.

Daniel Weigel arbeitet fokussiert, effizient und mit hohem persönlichen Anspruch. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten mit Konsequenz, intellektueller Schärfe und der notwendigen Durchsetzungskraft, die eine effektive Strafverteidigung erfordert.

Als Teil des Teams von Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte bringt er diese Stärken in jedes Mandat ein – eingebettet in die strategische Expertise und Schlagkraft einer der führenden Strafverteidigerkanzleien Deutschlands.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Daniel Waigel

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

Diebstahl von Medikamenten, Tavor, u.A. § 95 AMG, § 242 StGB

Handeltreiben mit Cannabis § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG

Versuchte Nötigung, Körperverletzung

187g Cannabis, 207g Amphetamin § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und § 34 KCanG

Vergewaltigung