REFERENZ

Vergewaltigung

Vorwurf der Vergewaltigung konnte widerlegt werden. Verurteilung nur wegen § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte.

Verantwortliche Anwälte

Marc N. Wandt

Rechtsanwalt