Vorwurf: Kokstaxi
Strafverteidiger Manuel Schuhböck verteidigte eine Anklage wegen Handeltreiben in nicht geringer Menge § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG: 65g Amphetamin, 8g Kokain, 15g Ketamin, 18g MDMA und 70g Cannabis § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG.
Er konnte erreichen, dass die Freiheitsstrafe von 9 Monaten zur Bewährung ausgesetzt wurde.